Bezirk Eisenstadt-Umgebung

24-jähriger Raser verliert sein geliebtes Bike

Mit weit überhöhter Geschwindigkeit war am Staatsfeiertag ein junger Motorradfahrer im Bezirk Eisenstadt-Umgebung unterwegs. Nun ist sein Bike weg.

Andre Wilding
24-jähriger Raser verliert sein geliebtes Bike
Die Polizei beschlagnahmte das Motorrad des jungen Mannes.
apa/picturedesk.com (Symbolbild)

Ein 24-jähriger Motorradlenker aus dem Bezirk Neusiedl am See wurde am Mittwoch um 16.00 Uhr durch die Polizei Purbach mit einer Fahrgeschwindigkeit von 183 km/h (nach Abzug der Eich- und Messtoleranz), anstatt den erlaubten 100 km/h, mittels Lasermessgerät gemessen.

Das Fahrzeug wurde daraufhin durch die Beamten vorläufig beschlagnahmt. Außerdem wurde dem Burgenländer der Führerschein vorläufig abgenommen. Die erforderlichen Anzeigen werden erstattet.

Fahrzeuge werden beschlagnahmt

Seit 1. März 2024 kann mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/ außerorts das Auto beschlagnahmt und danach auch versteigert werden.

Für Wiederholungstäter gilt das allerdings nicht – hier darf die Polizei bereits bei mehr als 60 km/h in der Stadt eingreifen.

Beschlagnahmter BMW von Raser steht in Garage

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    Der weiße BMW 530i befindet sich in einer Garage des Abschleppdienstes in Ansfelden (Bez. Linz-Land).
    Der weiße BMW 530i befindet sich in einer Garage des Abschleppdienstes in Ansfelden (Bez. Linz-Land).
    Mike Wolf

    Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Autos an Ort und Stelle für maximal 14 Tage, also zwei Wochen, vorläufig zu beschlagnahmen. Dazu kommt ein Führerscheineintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.

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      zVg/ Hofer

      Auf den Punkt gebracht

      • Ein 24-jähriger Motorradfahrer wurde mit 183 km/h anstelle der erlaubten 100 km/h gemessen, wodurch sein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt und sein Führerschein vorläufig abgenommen wurde
      • Seit dem 1.März 2024 können bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts Fahrzeuge beschlagnahmt und versteigert werden, wobei für Wiederholungstäter bereits ab 60 km/h in der Stadt eingegriffen werden kann
      wil
      Akt.