Im vergangenen Sommer lernte der 27-jährige Iraner die 15-Jährige über eine App kennen und vereinbarte noch in derselben Nacht ein Treffen mit ihr. Die Teenagerin habe sich damals als 21-Jährige ausgegeben, als er aufgrund ihres jungen Aussehens nochmal nachfragte, korrigierte die Jugendliche ihr Alter auf 18 Jahre. Das dürfte dem Beschuldigten offenbar gereicht haben, denn schon bald darauf ging er eine sexuelle Beziehung mit ihr ein.
Im Zuge dieser Beziehung soll ihm die 15-Jährige erzählt haben, dass sie bereits Fotos von sich über Plattformen verkauft hätte. So kam dem Iraner die Idee, auch Geld an der Jugendlichen zu verdienen. Der 27-Jährige übernahm die Preisgestaltung und bewarb das Mädchen in Inseraten. Außerdem, so der Vorwurf, sollte sie ihm ein zweites Mädchen besorgen. "Am besten eine Kifferin besorgen, da diese Mädchen für Drogen alles machen würden."
Für das ältere Mädchen wurden vier Kunden gefunden, die insgesamt 1.900 Euro zahlten. Die 15-Jährige erhielt für ungeschützten Sex 800 Euro. Der Staatsanwaltschaft zufolge habe der Angeklagte die Hälfte des Geldes kassiert – dieser bestreitet den Vorwurf. Nach Wochen habe der 27-Jährige dann das echte Alter der 15-Jährigen erfahren und laut eigener Aussage sofort die Reißleine gezogen. Die Richterin reagierte diesbezüglich misstrauisch. Sie hielt ihm einen Chat vor, welchem zufolge der Iraner der Jugendlichen zwecks Übernachtung noch eine Zahnbürste besorgt hatte.
Neben dem Verbrechen der Zuhälterei ist der 27-Jährige noch wegen der Förderung der Prostitution und pornografischer Darbietungen Minderjähriger, geschlechtlicher Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sowie dem unerlaubten Umgang mit Suchtmitteln angeklagt. Er habe der 17-Jährigen nämlich Cannabis gegeben.
Im Prozess zeigte sich der 27-Jährige bezüglich des Vorwurfs der Zuhälterei geständig. Es tue ihm auch Leid, meinte der Iraner. Schuldig gesprochen wurde er allerdings in allen Anklagepunkten. Der 27-Jährige fasste 18 Monate Haft, davon zwölf bedingt auf drei Jahre aus. Die Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.