Ein 29-Jähriger aus Graz hatte am 12. Juli gegen 11.35 Uhr mit einem Gewehr bewaffnet die Räume einer Rechtsanwaltskanzlei.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte der Mann mehrere Schüsse aus der legal besessenen Langwaffe auf eine 23-jährige Angestellte der Kanzlei abgegeben haben. Die Frau wurde tödlich getroffen. Im Anschluss dürfte der 29-Jährige die Waffe gegen sich selbst gerichtet haben.
Die Anzeige bei der Polizei langte unmittelbar danach von Kanzleimitarbeitern, die die Schüsse gehört hatten, telefonisch ein und löste einen Großeinsatz unter Beteiligung des Einsatzkommandos Cobra, des Polizeihubschraubers und anderer Spezialeinheiten aus. Das Gebiet um den Tatort wurde großräumig abgesperrt.
Als die Rettungskräfte zum Tatort gelangen konnten, konnten diese nur mehr den Tod der beiden Personen feststellen. Das Landeskriminalamt Steiermark hat die Ermittlungen aufgenommen. Der genaue Tathergang sowie die Motivlage sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der Tatverdächtige war offenbar bislang unbescholten und polizeilich auch nicht bekannt. Wie die "Kronen Zeitung" am Montag berichtet, ist die Obduktion mittlerweile abgeschlossen – und hat auch neue Erkenntnisse gebracht. Laut Autopsie hat der Täter nämlich zumindest vier Schüsse auf die junge Frau abgegeben.
Drei davon zielten dabei direkt auf den Körper der 23-Jährigen, erklärt Arnulf Rumpold, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, gegenüber der Tageszeitung. Bislang waren die Ermittler von insgesamt drei Schüssen ausgegangen, heißt es weiter. Die Obduktion des 29-Jährigen soll am Montag stattfinden, so die "Krone".
Die Untersuchungen zu Motiv und dem genauen Verhältnis von Täter und Opfer laufen indes weiter auf Hochtouren. Nun werden umfassende Befragungen im Umfeld des 29-jährigen Täters durchgeführt. "Jetzt muss erst alles ausgewertet werden", so Rumpold zur "Kronen Zeitung".
Die 23-Jährige befand sich zum Tatzeitpunkt alleine in der Kanzlei, direkte Zeugen gibt es laut der Tageszeitung nicht. Der 29-Jährige soll für kurze Zeit in derselben Kanzlei tätig gewesen sein, die Langwaffe der Kategorie C, hatte er nach Angaben der "Krone" legal besessen. Einen Waffenpass oder Waffenführerschein hatte der Grazer allerdings nicht.
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Rat auf Draht: 147
Weisser Ring – Verbrechensopferhilfe: 0800 / 112 112
Doch das ist auch nicht unbedingt nötig. "Es gibt drei verschiedene Waffen-Kategorien in Österreich. Flinten und Gewehre, die nach jedem Schuss nachgeladen werden müssen, fallen in die Kategorie C und sind somit frei erhältlich", erklärt Manfred Gruber von der Landespolizeidirektion Steiermark gegenüber der "Krone".
Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren.