Coronavirus

2G-Hammer – wer trotz Impfung draußen bleiben muss

Am Freitag einigten sich Bund und Länder auf eine Verschärfung der Corona-Regeln. Auch die 2G-Regel kommt nun bundesweit. 

Michael Rauhofer-Redl
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In Zukunft wird man nur noch als Geimpfter und Genesener Zutritt haben. Eine Ausnahme gibt es jedoch. 
In Zukunft wird man nur noch als Geimpfter und Genesener Zutritt haben. Eine Ausnahme gibt es jedoch. 
Felix Kästle / dpa / picturedesk.com

Die Regierungsspitze in Form von Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) präsentierte am Freitagabend neue Corona-Regeln für ganz Österreich. Wie schon im Vorfeld zu vernehmen war, wird ähnlich dem Wiener Modell ein "Freizeit-Lockdown" für Ungeimpfte umgesetzt.  

Heißt konkret: Ungeimpfte haben keinen Zutritt mehr zu großen Veranstaltungen oder zu körpernahen Dienstleistern. Denn in diesen Bereichen wird nun bundesweit eine 2G-Regel eingeführt. Konkret bedeutet das, dass man geimpft oder genesen sein muss, um Zutritt zu erhalten. Das verkündete Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) am Freitagabend live im TV.

Spezial-Regel für Einmal-Geimpfte

Bislang galten erst vollständig immunisierte Personen (also in der Regel zweifach geimpfte Personen) als geimpft im Sinne der Verordnung. Doch offenbar um den Anreiz für eine rasche Impfung zu erhöhen, wurde heute eine neue Regel eingeführt. 

In den ersten vier Wochen nach dem Erststich gilt auch ein aktueller PCR-Test, den Betroffene zusätzlich erbringen müssen, als 2G-Nachweis. Das heißt auch Menschen, die die zweite Dosis noch nicht intus haben, können dann mittels PCR-Test Veranstaltungen besuchen, die im 2G-Setting stattfinden. Wer das nicht macht, muss draußen bleiben.

Und das werden nahezu alle sein. Denn in Zukunft wird überall wo jetzt eine 3G-Regel herrscht, eine 2G-Regel eingeführt. 3G ist somit, zumindest im öffentlichen Freizeit-Leben Geschichte. 

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