Die Arbeiterkammer Oberösterreich konnte jetzt einer Frau aus dem Bezirk Braunau helfen, die insgesamt 31 Jahre lang als Produktionsmitarbeiterin in einem Unternehmen beschäftigt war. Nach ihrer Pensionierung erlebte sie dann eine unliebsame Überraschung.
Die Frau hatte einen extrem kräfteraubenden Arbeitsplatz, weil sie die ganzen Jahre nur in Nachtschichten arbeitete. Im Jahr 2019 ging die Innviertlerin schließlich in Altersteilzeit und nahm dabei die geblockte Variante in Anspruch, heißt es am Montag vonseiten der Arbeiterkammer.
Als sie nach der Pensionierung ihre Endabrechnung kontrollierte, kam ihr der Verdacht, dass ihr bei der gesetzlichen Abfertigung zu wenig Geld ausbezahlt worden war. Sie suchte deshalb Rat bei der Arbeiterkammer und es stellte sich tatsächlich heraus, dass sie mit ihrer Vermutung richtig lag.
"Ihr Arbeitgeber hat nämlich die Zulagen, die der Frau in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit wegen der Dauernachtschicht zugestanden sind, bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Abfertigung nicht berücksichtigt", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Als die Arbeiterkammer bei der Firma intervenierte, lenkte diese ein und es kam zu einer außergerichtlichen Einigung. Das brachte der Frau letztendlich eine Nachzahlung in der Höhe von 7.350 Euro. "Geld, das sie ohne unsere Unterstützung wohl nie bekommen hätte", so Stangl.