Coronavirus

3G am Arbeitsplatz – so wird in Betrieben kontrolliert

Ab 1. November gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz. So wollen Handel, Supermärkte und Co. ihre Angestellten kontrollieren.

Heute Redaktion
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FFP2-Maskenpflicht im Büro.
FFP2-Maskenpflicht im Büro.
istock/ Symbolbild

Ab November müssen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Betrieben geimpft, genesen oder getestet sein. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Danach müssen aber Verweigerer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zur Kündigung, "Heute" berichtete.

Datenschutz-Problem

Bei der Handelskette "Fussl Modestraße" sind mehr als 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wie Geschäftsführer Ernst Mayr im "Ö1-Morgenjournal" erklärt, werde man zweimal in der Woche stichprobenartig kontrollieren.

Den genauen Nachweis dürfe man hingegen nicht erheben, denn das verstößt gegen den Datenschutz. "Warum der jeweilige Mitarbeiter die 3G-Regel einhält, werden wir nicht festhalten, sondern nur gecheckt oder nicht gecheckt. Das werden wir aufzeichnen", so der Fussl-Geschäftsführer.

Er meint, dass in seinem Unternehmen die Impfquote etwas unter dem Österreich-Schnitt bei etwa 50 bis 60 Prozent liegt, da sehr viele junge Frauen hier beschäftigt sind, die eher skeptisch gegenüber der Impfung sind. Aus unternehmerischer Sicht sei der Aufwand für die Kontrollen im Rahmen. Die Regelung sei laut Mayr absolut notwendig, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Impfbereitschaft soll steigen

Auch bei der Handelskette Spar werden zweimal wöchentlich Stichproben durchgeführt. Ebenfalls wird aufgrund des Datenschutzes nur aufgezeichnet, dass kontrolliert worden ist und nicht der Status selbst.

Bei der Tischlerei Schneider gestalten sich die Kontrollen mit nur elf Mitarbeitern einfacher. "Bei uns sind alle geimpft bis auf Lehrlinge", sagt Johannes Forstner. Er hofft, dass auch bei ihnen durch das tägliche Testen die Impfbereitschaft steigt.

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