Coronavirus

3G und Masken im Freien – neue Kirchenregeln kommen

Mit dem Ende des Lockdowns für Geimpfte passt die Kirche ihre Corona-Regeln an. 3G, FFP2-Masken und Mindestabstand werden auch im Freien Pflicht.

Rene Findenig
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Im Stephansdom in Wien besteht Maskenpflicht schon länger. Jetzt kommt sie auch im Freien.
Im Stephansdom in Wien besteht Maskenpflicht schon länger. Jetzt kommt sie auch im Freien.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Bereits am Sonntag setzt die Katholische Kirche in Österreich die neue Corona-"Rahmenordnung" um. Der geltende Mindestabstand wird auf einen Meter reduziert, bei allen öffentlichen Gottesdiensten und Feiern wie Taufen, der Erstkommunion, der Firmung und einer Trauung ist aber in der Kirche sowie im Freien verpflichtend FFP2-Maske zu tragen. Außerdem: Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen.

Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind nur mit 2G-Nachweis wieder möglich. Dafür dürfen nun die Weihwasserbecken wieder aufgefüllt werden. Die Rahmenverordnung ermöglicht es den Diözesen zum Teil, auch eigene schärfere oder lockerere Maßnahmen zu treffen, solange sie sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, heißt es in einer Aussendung von "Kathpress". So bleiben noch in der Diözese Linz das Chorverbot und der 2-Meter-Abstand bis 17. Dezember aufrecht.

2G für Chorgesänge

Bezüglich Gesang bei Gottesdiensten sehe die Rahmenordnung" vor, dass Teilnehmer auch während des Singens die Maske aufgesetzt lassen müssen und Dauer sowie Umfang auf das Notwendige reduziert werden sollen. Für Chorgesang und proben wird zusätzlich zur 2G-Pflicht empfohlen, einen Corona-Test in unmittelbarer zeitlicher Nähe durchführen zu lassen. Ab 25 Sängern braucht es zudem fix zugeteilte Sitzplätze für die Teilnehmer. Keine Maske beim Singen brauche es, wenn es andere Maßnahmen wie gültige PCR-Tests und fixe Sitzplätze sowie regelmäßiges Lüften und Abstände gebe.

Die Bischöfe selbst sprechen sich zwar laut Aussendung dafür aus, dass die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten weiter "ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" möglich sein sollen, es "ohne Gefährdung und in Würde" aber Eigenverantwortung und Rücksichtnahme brauche.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com