Österreich

4 Stiche für Nebenbuhler: Milde Strafe für Ehemann

Heute Redaktion
Teilen

Tief verletzt in seiner Ehre hatte ein 40-Jähriger seinen Nebenbuhler (44) in St. Pölten niedergestochen. Vor Gericht kam der Mann mit wenig Schmalz davon, könnte bald wieder in Freiheit sein.

Mordermittlungen nach vier Messerstichen und dennoch hat ein Arbeiter (40) beste Chancen, bald wieder in seinem Betrieb arbeiten zu dürfen.

Rückblick: Der Türke hatte seine Gattin ob der vielen nächtlichen Telefonate im Verdacht, überführte die untreue Gattin mit einem Handytrick, lud Anfang Mai den Nebenbuhler (44) zu einer Aussprache bei einer St. Pöltner Tankstelle ein. Mit dabei: Ein Freund (41) des gehörnten Ehemannes.

Bauchstich für Rivalen

Dort ließ das Duo nur die Fäuste sprechen, schlug den Handy-Unternehmer nieder, der 40-Jährige zückte ein Messer und stach damit auf den verhassten Rivalen ein. Die kurze Flucht im BMW endete in Wilhelmsburg (St. Pölten-Land), das Opfer landete mit einem Bauchstich und Stichverletzungen am Oberschenkel im Spital. Die Kripo ermittelte anfangs wegen Mordversuches („Heute" berichtete).

Milde Strafen

Beim Prozess wegen absichtlich schwerer Körperverletzung gestern in Sankt Pölten zeigte sich das wortkarge Duo geständig, bestritt dabei jegliche Tötungsabsicht. Staradvokat Rudolf Mayer zog alle Register: "Das war eine klare Affekthandlung meines Mandanten." Die zurückhaltende Staatsanwältin fragte nicht weiters nach (z.B., warum ein Messer bei einer Aussprache notwendig ist), somit entschied der Schöffensenat: 28 Monate Haft für den nicht vorbestraften Gatten (rechtskräftig), 22 Monate Haft (nicht rechtskräftig) für seinen bis dato ebenfalls nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Komplizen.

Beide Arbeiter sind weiterhin sozial integriert, behalten ihre Arbeitsplätze in einem bekannten Traditionsbetrieb, haben bei guter Führung sehr gute Chancen, in nicht allzu ferner Zukunft wieder in ihrem Unternehmen (mit Fußfessel) zu arbeiten. (Lie)