Der Vorgesetzte einer Produktionsfirma bedrängte seine Mitarbeiterin immer wieder schriftlich und telefonisch. Vor einer gemeinsamen Dienstreise teilte er ihr mit, dass er Sex mit ihr haben will.
Daraufhin sagte die Beschäftigte die Reise ab. Doch ihr Chef ließ nicht locker. Die junge Frau fühlte sich nicht mehr in der Lage, im Unternehmen weiterzuarbeiten.
Verzweifelt wandte sie sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Mit Erfolg: Die Kammer konnte eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 4.000 Euro erzielen.
Auch in Vorarlberg kam es kürzlich zu einer sexuellen Belästigung: In einer Dornbirner Sauna soll ein Mann masturbiert haben. Nach einer Meldung bei der Polizei wurde der Vorfall nun bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen zur Anzeige gebracht.