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4.000 Gefangene gefoltert – Syrer bekommt lebenslang

Im Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien ist ein Urteil gefallen. Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis.

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Anwar R. (58) muss lebenslänglich ins Gefängnis. Der Angeklagte wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Anwar R. (58) muss lebenslänglich ins Gefängnis. Der Angeklagte wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
REUTERS

In einem Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Anwar R. (58) in Deutschland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag.

Nach Angaben der deutschen Bundesanwaltschaft handelte es sich um den weltweit ersten derartigen Prozess. Auf der Anklagebank saß ein ehemaliger Vernehmungschef in einem syrischen Geheimdienst-Gefängnis in Damaskus. Der 58-Jährige soll für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 30 Gefangene seien gestorben.

2019 in Deutschland festgenommen

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, in Deutschland mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden.

Eyad A. wurde bereits vom OLG zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über seine Revision ist noch nicht entschieden worden. Eyad A. hatte nach Überzeugung der Koblenzer Richter 2011 in Syrien dazu beigetragen, 30 Demonstranten ins Foltergefängnis des Hauptangeklagten zu bringen.

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