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45.000 Impfgegner stehen in Italien vor Suspendierung

In Italien sind jetzt die ersten Pflegekräfte suspendiert worden, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen. Tausend weitere könnten folgen.  

Jochen Dobnik
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Nicht geimpft? 45.000 Ärzten, Krankenpflegern und anderen Mitarbeiter im Gesundheitswesen droht nun eine Suspendierung.
Nicht geimpft? 45.000 Ärzten, Krankenpflegern und anderen Mitarbeiter im Gesundheitswesen droht nun eine Suspendierung.
Massimo Alberico / PA / picturedesk.com

Nachdem sich in den letzten Wochen Meldungen über nicht geimpftes Pflegepersonal häuften, welches das Coronavirus in Krankenhäuser und Altersheime getragen und für Ausbrüche gesorgt haben soll, fährt die italienische Regierung einen harten Kurs. 45.000 Ärzten, Krankenpflegern und anderen Mitarbeitern im Gesundheitswesen droht nun bis Jahresende eine Suspendierung, sofern sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen.

Harter Kurs der italienischen Regierung

Italienweit sind zwischen 200 und 300 Ärzte unter den Impfverweigerern. Sie stellen aber im Vergleich zur hohen Anzahl an nicht geimpften Pflegekräften nur einen kleinen Prozentsatz dar. Allein in Südtirol betrifft diese Regelung rund 1.000 im Pflegebereich arbeitende Menschen. Klagen werden erwartet, immerhin droht rund 2,3 Prozent aller Sanitäter ein mehrmonatiger Arbeits- und Lohnverlust, solange bis die nationale Impfkampagne zum Jahresende abgeschlossen ist.

Die italienische Regierung greift bei Impfgegnern im Gesundheitswesen hart durch
Die italienische Regierung greift bei Impfgegnern im Gesundheitswesen hart durch
laPresse / EXPA / picturedesk.com

Es gibt jedoch ein Schlupfloch für die Impfverweigerer im Gesundheitspersonal: Es ist geplant, dass diese Ärzte, Apotheker und Krankenpfleger – wenn möglich – an anderen Stellen ohne Publikumsverkehr z.B. im Büro eingesetzt werden. Besteht diese Ausweichmöglichkeit nicht, droht denjenigen die Suspendierung.

Österreich zieht bei Impfpflicht nach

Das italienische Parlament hatte im Mai ein Gesetz zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Ausnahmen gibt es nur unter speziellen Bedingungen, etwa wenn die Impfung nachweislich eine gesundheitliche Gefahr für die betreffende Person darstellen könnte.

Auch in Wien gilt seit Anfang Juni, dass neue Mitarbeiter im Gesundheitsverbund geimpft sein müssen. Nun ziehen andere Bundesländer nach. Im Burgenland wird die Impfung Voraussetzung für Neueintritte in den Spitälern, in Niederösterreich darüber hinaus auch in Sozialeinrichtungen. Auch in der Steiermark will man z.B. an der MedUni Graz und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) den Weg der Bevorzugung von Geimpften gehen.

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