Mädchen online kontaktiert

Cyber-Grooming – Mann zu acht Jahren Haft verurteilt

Ein 47-Jähriger wurde in Wien wegen schweren Cyber-Groomings zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien Heute
10.06.2026, 18:25
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Wegen eines besonders schweren Falls von Cyber-Grooming – also dem gezielten Ansprechen und Manipulieren von unmündigen oder minderjährigen Opfern im Internet mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs – ist am Mittwoch in Wien ein 47-jähriger Mann zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann soll zwischen Mai und Dezember 2024 drei unmündige Mädchen online kontaktiert und dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen, sich dabei zu filmen oder zu fotografieren und ihm diese Aufnahmen zu schicken.

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Angeklagter bekennt sich teilweise schuldig

Zusätzlich wurde seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat sich nur teilweise schuldig bekannt – nämlich, dass er kinderpornografisches Material besessen hat. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 15.000 entsprechende Bilder und Videos gefunden.

Den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wies er zurück. Auch den Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung – er soll einem der Opfer gedroht haben, die Aufnahmen an ihre Reitlehrerin und Familie weiterzuleiten – bestritt er. Er muss den Opfern insgesamt 6.000 Euro Schmerzengeld zahlen.

Opfer zwischen 11 und 13 Jahren

Die betroffenen Mädchen waren zwischen elf und 13 Jahre alt. Der Angeklagte soll seine Opfer über Instagram gefunden haben. Dabei gab er sich als 13-jähriges Mädchen mit dem Namen "Fiona" aus. So erschlich er sich laut Staatsanwältin durch regelmäßige Unterhaltungen langsam das Vertrauen der Mädchen, die glaubten, mit einer Gleichaltrigen zu schreiben. Insgesamt soll es zu mehr als 60 derartigen Angriffen gekommen sein.

Er dürfte gezielt nach jungen, unmündigen Mädchen gesucht haben, die auf der Plattform einen öffentlichen Live-Stream gestartet haben, und sie dann kontaktiert haben. "Ich bin da irgendwie reingerutscht", sagte der 47-Jährige vor Gericht. Im Jänner 2025 flog der Mann auf. Ein verdeckter Ermittler aus Australien informierte die österreichischen Behörden, weil ihm kinderpornografisches Material vom Angeklagten per Mail geschickt worden war. Auf einem der Bilder war im Hintergrund ein Schild der Innsbrucker Verkehrsbetriebe zu sehen. "An das kann ich mich nicht mehr erinnern", meinte der Angeklagte.

Angeklagter vorbestraft

Der Angeklagte war bereits drei Mal wegen Besitzes von kinderpornografischem Material (§ 207a StGB) vor Gericht. Ein psychiatrisches Gutachten kam im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss, dass bei ihm eine "verfestigte pädosexuelle Deviation" vorliegt, die als "schwerwiegende und nachhaltige psychische" Störung eingestuft wird. Die Staatsanwältin sprach von einem "verschrobenen Lebensstil". Der Mann hatte kaum Kontakte zu Frauen, manchmal zu Sexarbeiterinnen. Die Delikte hätten eine "erhebliche Dimension", die der Angeklagte herunterspiele.

{title && {title} } red, {title && {title} } 10.06.2026, 18:25
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