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500 € Corona-Strafe für Lehrling wegen U-Bahn-Fahrt

Heute Redaktion
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Ein 15-jähriger Lehrling hat eine 500 Euro hohe Corona-Strafe erhalten. Er hat laut der Strafverfügung gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz verstoßen.

"Ich habe auf jeden Fall einen Meter Abstand gehalten, aber wie kann man das nun beweisen?", fragte uns ein "Heute"- Leser.

Der 15-jährige Lehrling (er ist im Einzelhandel tätig) wohnt mit seinen Großeltern in der Brigittenau in Wien. Er musste jedoch laut eigenen Aussagen für seine Tante, die mit einem kleinen Baby zuhause war, etwas einkaufen gehen - und zwar in Hietzing.

Denn dort wohnt seine Verwandte, gibt der Teenager weiter an. Danach habe er noch einen Kollegen vor Ort getroffen und wollte mit ihm spazieren gehen.

"Natürlich haben wir einen Meter Abstand gehalten, aber die Polizei gab mir und meinem Freund dennoch eine Strafe", so der 15-Jährige. Er habe einerseits eine 250-Euro-Strafe dafür erhalten, dass er mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nach Hietzing (wo sich ja nicht sein Wohnort befindet) gefahren sei und weitere 250 Euro dafür, da er keinen erkennbaren Grund hatte, vor Ort zu sein. Er bestreitet dies vehement.

Volksanwaltschaft rät: Aktiv werden hilft in solchen Fällen

In solchen Fällen kann man den Volksanwalt um Rat bitten. Volksanwalt Walter Rosenkranz (FP) stellt im Gespräch mit "Heute" klar: "Man kann hier auf jeden Fall einen Einspruch erheben, auch ohne einen Anwalt. Wenn man die Zeit verstreichen lässt, dann wird es rechtskräftig".

Man könne natürlich in diesem Einzelfall nicht sagen, wie das Verhalten des Lehrlings gegenüber der Polizei gewesen sei oder ob es vorab schon eine Ermahnung gab. Dennoch betont Volksanwalt Rosenkranz, dass derzeit "vorliegende Strafverfügungen der Polizei auf unverständliche Härte, aber auch österreichweite Unterscheide schließen lassen." Und das sei kompliziert.

Der Grund, dass der Lehrling für seine Tante eingekauft hatte, falle ja auch nicht in die Verbotsliste rund um die Ausgangssperren. Dort ist "Einkaufen, um zu helfen" ausdrücklich erlaubt.

Der Volksanwalt fordert eine einheitliche Regelung: "Manchmal werden Einkaufssackerl kontrolliert, manchmal nicht. Auch in Bezug auf Menschen, die vielleicht nicht zusammenleben, aber einen Partner haben, werden hier sehr oft benachteiligt."

In Bezug auf den Mindestabstand von einen Meter erreichen ihn auch Beschwerden. Es sei auch hier manchmal abhängig von der Kulanz der Polizisten. Manche würden vielleicht schon bei 95 cm Abstand strafen. "Die Volksanwaltschaft steht allen Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen – unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz", heißt es aus der Volksanwaltschaft. Eine Beschwerde sei immer möglich und auch mit keinen Kosten verbunden.

17.417 Strafen österreichweit seit 16. März

Seit dem 16. März 2019 wurden österreichweit insgesamt 17.417 Strafen ausgestellt, heißt es aus dem Innenministerium. 6.147 davon wurden in Wien ausgestellt. Seit dem vergangenen Wochenende seien die Strafverfügungen auch um rund zehn Prozent zurückgegangen. Am Montag, den 30. März war der Stand der Strafen gegen das COVID-19 Maßnahmengesetz 10.436, davon 3.565 in Wien.