Österreich

550 Euro Strafe für einen Klimmzug in Wiener Park

Heute Redaktion
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Heftige Diskussion um eine neue Corona-Strafe für einen Wiener. Er soll 550 Euro bezahlen, weil er im Kurpark Oberlaa alleine (!) einen Klimmzug gemacht hatte.

"Ein Klimmzug mutterseelenalleine im Kurpark Oberlaa. 550 Euro - nach einem Einspruch. Die rotgrün regierte Stadt Wien und ihre Strafwut. Einfach unverständlich, wieso da nicht einfach auch eine Verwarnung reicht", berichtet der Journalist Florian Klenk auf Twitter. Dazu postet er ein Bild des Bescheids zur Strafe, über die nun das Netz diskutiert.

Abgelaufen sein soll der Fall so: Der Wiener habe im Kurpark Oberlaa Klimmzüge an einer Stange machen wollen, niemand sei in seiner direkten Umgebung gewesen. Beim Klimmzug wurde er allerdings von der Polizei gestoppt und angezeigt. Der Wiener legte einen Einspruch gegen die Strafe ein, da ihm keine Regelung bekannt war, gegen die er verstoßen haben sollte.

Bezahlen oder Haft

Die Antwort fiel allerdings heftig aus. Vom Magistrat, das die Strafhöhe nach Anzeigen der Polizei verhängt, hieß es: Die Geldstrafe betrage 500 Euro plus 50 Euro (10 Prozent der Strafe) "als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens". Sollte der Wiener Student die Strafe nicht zahlen, werde eine "Ersatzarreststrafe vollzogen".

Doch nicht nur die Höhe der Strafe regt auf, im Netz wird auch gerätselt, gegen welche Beschränkung der Sportler verstoßen haben könnte. Eine Nutzerin vermutet, dass der Student die Klimmzug-Stange nicht benutzen hätte dürfen und liegt damit offenbar richtig. Die Parks sind zwar in Wien wieder geöffnet, Sportanlagen in den Parks waren zum Zeitpunkt des Verstoßes aber noch gesperrt.

Ausgangsbeschränkungen enden

Ab dem 1. Mai um 0 Uhr gibt es kein "Ausgehverbot" beziehungsweise keine Ausgangsbeschränkung mehr, das heißt, man muss nicht mehr begründen können, warum man nicht zu Hause geblieben ist. Allerdings muss zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, ein Meter Abstand gehalten werden. Events mit mehr als 30 Personen bleiben verboten. Fahrgemeinschaften sind mit Mundschutz erlaubt.

Lokale bleiben vorerst geschlossen. Lieferdienste sind erlaubt. Fahrschulen, Musikschulen und Maturaschulen dürfen öffnen, ebenso Schulen für Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe. Volkshochschulen bleiben aber zu. Mehr dazu hier.