Politik

56.500 Euro Geldstrafe für FP-Rebell Schnell

Heute Redaktion
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Der 2015 aus der FPÖ geworfene Karl Schnell hatte trotz Unterlassungsklage das Wort „freiheitlich" weiter verwendet. Jetzt muss er 56.500 € zahlen – persönlich.

Der Salzburger Ex-FP-Chef Karl Schnell hat auch das zweite Verfahren in der Causa „Freiheitliche in Salzburg" (FPS) – der von ihm gegründeten Partei – verloren.

Hintergrund: Die FPÖ hatte der FPS per Unterlassung verboten, weiterhin mit Wort „freiheitlich" zu werben oder es im Namen zu führen. Die FPS verstieß dagegen, wurde zu 47.000 € Geldstrafe verurteilt. Die Berufung der Partei scheiterte 2017 vor dem OGH.

Die FPÖ hatte aber nicht nur die FPS als Partei, sondern auch Gründer Karl Schnell selbst erfolgreich geklagt. Auch dagegen berief Schnell. Und blitzte jetzt erneut vor dem OGH ab. Schnell habe „nicht alles ihm Zumutbare unternommen, um die titulierte Unterlassungsverpflichtung zu erfüllen", so die „Heute" vorliegende Begründung der Höchstrichter.

FP-Anwalt Michael Rami: „Das Urteil ist rechtskräftig und das Verfahren somit mit dem vollen Erfolg der FPÖ beendet."

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Schnell muss die Geldstrafe in der Höhe von 56.500 Euro übrigens persönlich zahlen. (Robert Zwickelsdorfer) (bob)