Am Dienstag um 10.00 Uhr steigt der Showdown im Obersten Gerichtshof. Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser geht es um alles – es könnten seine letzten Tage in Freiheit sein, sollte an dem Urteil von vor 5 Jahren festgehalten werden (es gilt die Unschuldsvermutung). Doch welche Regeln muss Grasser jetzt befolgen und was kommt bei einer Verurteilung auf ihn zu? "Heute" hat die knallharten Fakten.
Nein. Am Dienstag, dem 25. März 2025, ist es so weit, dann wird um 10.00 Uhr das Urteil verkündet. Zur Urteilsverkündung muss Grasser aber nicht persönlich erscheinen.
Bis dorthin hat Grasser jedenfalls viel Freiraum. Über das Wochenende durfte er Österreich sogar verlassen und das ohne sich abzumelden. Seinen Reisepass darf er zudem behalten.
Sollte Grasser am Dienstag schuldig gesprochen werden, wird er zum Antritt der Haft binnen eines Monats aufgefordert. Das passiert aber erst, wenn der Gerichtsakt wieder beim Landesgerichtshof eingelangt ist.
Auswahlmöglichkeiten hat der Ex-Finanzminister hier keine. Es kann aber passieren, dass sich Grasser als Zellennachbar vom gescheiterten Immobilienguru und Pleitier René Benko wiederfindet. Dass es tatsächlich dazu kommt, ist aber unwahrscheinlich. In welches Gefängnis Grasser muss, entscheidet die Strafvollzugsbehörde je nach aktueller Belegung der Gefängnisse.
Nein, beim Obersten Gerichtshof ist Endstation. Zwar kann sich Grasser noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden – eine Beschwerde hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Der EGMR könnte auch nur feststellen, dass ein Grundrecht nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt ist, aber nicht Urteile aufheben oder Grasser enthaften.
Sollte das Urteil am Dienstag nicht zu Gunsten Grassers ausfallen, bedeutet das für den Ex-Finanzminister, dass er fix in Haft muss. Die Option für Fußfessel besteht erst, wenn er nur mehr 12 Monate Haft zu verbüßen hätte. Eine vorzeitige oder frühere Entlassung geht frühestens ab Verbüßung der Hälfte der Strafe. Das wird dann direkt vom Amt geprüft, ein Antrag ist nicht nötig.