Politik

Sechs Halloween-Randalierer unter 14 – Asyl-Verlust dr

Die Halloween-Krawallnacht könnte für rund 70 Asylwerber harte Konsequenzen haben. Ihnen droht der Verlust des Asylstatus. 

Robert Zwickelsdorfer
Die Linzer Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz.
Die Linzer Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz.
fotokerschi.at

Nach den Krawallen in der Linzer Innenstadt zu Halloween hat die Polizei bei rund 130 der Chaoten die Personalien aufgenommen. Die Asylwerber unter ihnen müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Rund 130 Identitätsfeststellungen, neun Festnahmen: Das ist die Bilanz der Chaoten-Nacht von Linz.

Innenminister Karner kündigte ein hartes Vorgehen gegen die Verantwortlichen an. Was heißt das konkret? "Heute" fragte nach. Die Antwort: Die Chaoten werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, gleichzeitig wird ihr Aufenthaltstitel geprüft. Werden Ausländer in Österreich straffällig, prüft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in jedem einzelnen Fall mögliche asyl- und fremdenrechtliche Konsequenzen.

Termin für Sicherheitsgipfel steht aus 

Diese Prüfung dürfte auf jeden Fall 14 Tage dauern, rechnet man im Innenministerium. Hat ein straffälliger Fremder ein laufendes Asylverfahren, fließt die Straftat in die BFAEntscheidung ein. Heißt: Es droht der Ausschluss vom Asylverfahren. Verfügt der Betreffende über einen aufrechten Asylstatus, wird ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Am Freitag tagt in Linz jedenfalls der Landessicherheitsrat, den Landeshauptmann Stelzer (VP) einberufen hat.

Noch keinen Termin gibt es für den von Innenminister Karner angekündigten Sicherheitsgipfel. Grund: Der Linzer Bürgermeister Luger ist noch auf dem Rückweg von einer Auslandsreise nach Südkorea.

Sechs der Chaoten sind noch unter 14 Jahre alt

Die Details zu den Chaoten von Linz sind erschreckend: Sechs von ihnen sind unter 14 Jahre alt, 73 zwischen 14 und 18 Jahren. Nur 24 Erwachsene haben mitgemischt. Die meisten Randalierer waren österreichische Staatsbürger (46), davon aber 34 mit Migrationshintergrund. Angezeigt wurden auch 28 Syrer und 14 Afghanen. Asylberechtigt sind 35 Personen, sechs sind Asylwerber. 24 verfügen über einen Daueraufenthaltsstatus, eine über humanitäres Bleiberecht und sechs sind subsidiär schutzberechtigt

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