Niederösterreich

70-Jährige verzagt: "380€ GIS-Gebühr für leere Wohnung"

Die Ehrlichkeit von Ilse K. aus NÖ wurde mit einem Erlagschein der GIS belohnt. Sie soll für ihre leerstehende Wohnung 380 € im Jahr zahlen.

Tanja Horaczek
Die 70-Jährige soll für eine leerstehende Wohnung GIS-Gebühren zahlen.
Die 70-Jährige soll für eine leerstehende Wohnung GIS-Gebühren zahlen.
Privat, istock

Das Hin und Her rund um die GIS-Gebühr sorgte bei einer 70-Jährigen aus NÖ für Verwirrung. Die "ehrliche" Frau fragte nach, wie es in punkto Gebühr bei ihrer leerstehenden Wohnung aussehen würde. Und prompt landete ein Zahlschein im Briefkasten.

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    Die 70-Jährige soll für eine leere Wohnung GIS-Gebühren zahlen.
    Die 70-Jährige soll für eine leere Wohnung GIS-Gebühren zahlen.
    Privat, istock

    "War bis dato befreit"

    Doch wie kam es dazu? "Ich wohne schon seit längerem nicht mehr in der Wohnung, da ich bei meinem Lebensgefährten eingezogen bin. Aber aufgeben will ich sie nicht, darum steht sie leer", berichtet Ilse K. Laut ihren Angaben befindet sich in der Wohnung zwar ein Anschluss, aber kein Fernseher oder dergleichen. "Die Wohnung wird nicht benützt. Darum war ich auch bis dato von der GIS befreit", erzählt sie weiter. 

    "War zu ehrlich"

    Doch jetzt mit der geplanten Haushaltsabgabe und der neuerlichen GIS-Debatte war sie verunsichert und fragte nach. "Ich war einfach zu ehrlich. Aber wollte wissen, was jetzt finanziell auf mich zukommt. Und dann hab ich halt erzählt, dass ich zum Lüften oder so regelmäßig in der Wohnung bin", teilt die 70-Jährige mit. Kurz nach dem Gespräch trudelte ein Erlagschein mit einer Zahlungsaufforderung ein. "Ich soll jetzt wieder GIS-Gebühren von rund 33 Euro für meine Wohnung zahlen. Das wären so um die 380 Euro im Jahr", ärgert sie sich. 

    Ilse K. wird jetzt wieder um Befreiung ansuchen: "Ich hoffe, dass es sich bei diesem Schreiben um ein Versehen gehandelt hat." Doch sollte statt der GIS-Gebühr wirklich die Haushaltsabgabe kommen, wird sie für ihre leerstehende Wohnung wieder zur Kasse gebeten – mehr dazu hier und hier.

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