Niederösterreich

8 Stiche für Reiterin: "Sie fiel bei Streit ins Messer"

Im Urlaub hatte ein Nordmazedonier seinen Vater in einem nö. Reitstall vertreten und soll dabei eine Reiterin fast getötet haben

Stallbursche (18) vor Gericht in Korneuburg.
Stallbursche (18) vor Gericht in Korneuburg.
Trimmel

Rund ein Jahr nach dem Messerangriff in einem Reitstall im Wiener Speckgürtel musste ein Nordmazedonier (18) am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordversuches und Einbruchsdiebstahls auf die Anklagebank.

Acht Stiche in Sattelkammer

Der Bursche soll im Urlaub in NÖ seinen Vater im Reitstall vertreten und acht Mal auf eine damals 38-Jährige (jetzt 39, Anm.) eingestochen haben. Er soll laut Anklage das Opfer, welches nach einem Ausritt das Zaumzeug aufhängen hatte wollen, in die Sattelkammer gedrängt, der Frau den Mund zugehalten, sie geschlagen, zu Boden geschleudert und auf sie zumindest acht Mal eingestochen haben.

Motiv Beschwerde

Das Opfer flüchtete mit letzter Kraft zum Auto, konnte noch davonfahren, brach aber dann hinterm Steuer zusammen. Der zufällig vorbeikommende Gemeindearzt leistete wertvolle Erste Hilfe, das Stichopfer wurde schließlich per Helikopter ins Uni-Klinikum St. Pölten geflogen und dort notoperiert. Das Motiv war länger unklar, der mutmaßliche Grund: Die Reiterin soll sich bei der Chefin über ihn beschwert haben.

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    Stallbursche (18) vor Gericht in Korneuburg.
    Stallbursche (18) vor Gericht in Korneuburg.
    Trimmel

    Laut Staatsanwältin sei die Tat vorsätzlich, brutal und bestialisch gewesen, das Opfer kannte den Teenager nicht. Laut Anwalt des 18-Jährige sei der damals 17-Jährige erstmals allein im Ausland gewesen und habe sich nicht verständigen können. Die Tat sei einer psychiatrischen Diagnose geschuldet.

    "Ins Messer gestürzt"

    „Sie hat auf mich eingeschlagen, ich habe sie weggestoßen, zog das Messer, wollte sie aber nur einschüchtern. Beim Versuch mir die Waffe abzunehmen, ist sie ins Messer gestürzt", zeigte sich der Angeklagte nicht geständig. In der Folge seien beide zu Boden gegangen und dabei habe er sie am Hals verletzt. Für die weiteren Schnitt- und Stichwunden habe er aber keine Erklärung.

    Bei seiner Festnahme im August 2021 hatte er noch von einem anderen Täter gesprochen. Neben dem Mordversuch soll der 18-Jährige auch ein Sparschwein mit 70 Euro sowie einen Schlüsselanhänger gestohlen haben. Laut Gutachter ist der 18-Jährige zurechnungsfähig, aber geistig und seelisch abartig, daher seien weitere Anlasstaten zu befürchten.

    13 Jahre und Einweisung

    Das Opfer leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, kann laut Privatbeteiligtenvertreterin nicht mehr arbeiten und nicht mehr alleine wohnen.

    Der Angeklagte war laut Gutachter zurechnungsfähig. Das Urteil am Dienstagabend: Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordversuches und Einbruchsdiebstahles. Die Strafhöhe: 13 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.