Life

Ab 13. Dezember gilt verpflichtende Nährwertkennzeic...

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Alle vorverpackten Lebensmittel, die ab 13. Dezember in den Handel kommen, müssen eine Nährwertkennzeichnung aufweisen. Die Kennzeichnung muss die Energiemenge pro 100 g sowie den Anteil von Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz enthalten.

Ernährungsabhängige Krankheiten sind in unseren Breiten ein großes Problem. Die Kennzeichnung soll wichtige Information für die Verbraucher über die Zusammensetzung der Lebensmittel geben und den Konsumenten eine Hilfestellung bieten, um eine fundierte Lebensmittelauswahl zu treffen. Schon bisher haben rund 70 Prozent der Lebensmittelverpackungen solche Hinweise enthalten. Jetzt kommt eine einheitliche Kennzeichnung. 

"Diese einheitliche Kennzeichnung gibt den KonsumtenInnen eine bessere Vergleichsmöglichkeit über den Fett-, Zucker- und Salzgehalt zwischen ähnlichen Produkten“, begrüßt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser die Umsetzung dieser EU-Verordnung rechtzeitig vor den Weihnachtseinkäufen. 

Ausnahmen

Die Erklärung erfolgt in Form einer Tabelle. Sollte das Etikett zu klein sein, dürfen die Nährwerte auch hintereinander aufgezählt werden. Wenn die größte Verpackungsfläche unter 25 cm² ist, darf die Kennzeichnung entfallen, z. B. bei einer einzeln verpackten Praline. Ausnahmen sind auch bei unverarbeiteten Erzeugnissen (z. B. rohes Obst, Gemüse,

Fleisch) möglich, aber auch bei Kräutern, Gewürzen, Tee, Kaugummi, Hefe, Gelatine, Gärungsessig, aber auch Alkoholika mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol%. 

Weiters können zusätzlich noch angegeben werden:

einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren
mehrwertige Alkohole
Stärke
Ballaststoffe
Vitamine und Mineralstoffe mit Angabe % NRV (Nährstoffbezugswert)

Die Broteinheiten (BE) dürfen auch weiterhin angegeben werden, allerdings optisch abgesetzt von der Tabelle. 

Die Nährwertangaben erfolgen generell pro 100 g (für feste Lebensmittel) bzw. pro 100 ml (für Getränke, Essig, Öle, Saucen …). Auf freiwilliger Basis können die Nährwerte zusätzlich noch pro Portion bzw. pro Verzehrseinheit angegeben werden.

Beispiel:

100 ml enthalten durchschnittlich:

Energie 727 kJ/176 kcal
Fett 18 g
- davon gesättigte Fettsäuren 17 g
Kohlenhydrate 1,4 g
- davon Zucker 1,4 g
Eiweiß 1,5 g
Salz 0,01 g


Auf eine Ampel-Kennzeichnung mit grünen, gelben und roten Punkten konnte sich die EU nicht einigen. 

Konsumenten, die sich genauer informieren möchten, können