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Ab 2017 Alkohol-Wegfahrsperren für Verkehrssünder

Heute Redaktion
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Bild: VCU CNS

Verkehrsminister Jörg Leichtfried hat die Einführung von Alkohol-Wegfahrsperren ab 2017 angekündigt. Diese sollen verhindern, dass bereits erwischte Alkolenker wieder betrunken fahren.

Im Gegenzug dürfen die Betroffenen weiter fahren.

Jährlich geben 26.000 Autofahrer den Führerschein wegen Alkohol am Steuer ab. Doch jeder Vierte fährt dennoch weiter, rund 4.000 Personen erneut betrunken. Genau hier will der neue Verkehrsminister ansetzen und diesem Verhalten mit Alko-Locks den Riegel vorschieben.

Leichtfried bestätigte die Einführung im Ö1-"Morgenjournal" am Sonntag: "Erste Systeme werden 2017 zum Einsatz kommen". Eine einfache Umgehung der technischen Einrichtung fürchte er nicht.
Erwischte Alkolenker dürfen weiter fahren, allerdings soll die Bewährungsphase mit Alko-Lock doppelt so lange dauern als ein Führerscheinentzug. Die Betroffenen müssen die Kosten in der Höhe von 2.500 Euro selbst tragen, hinzukommen 300 Euro für Ein- und Ausbau sowie rund 100 Euro für die Neuausstellung des Führerscheins. Die "Erziehungsmaßnahme" wird im EU-Führerschein in Form des Codes 69 vermerkt.

Die Teilnahme am Alko-Lock-Programm soll freiwillig sein, es hilft etwa Alkolenkern, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind.