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Ab Freitag müssen Autos wieder winterfest sein

Heute Redaktion
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Bild: ÖAMTC

Achtung an alle Autobesitzer: Ab Freitag, 1.November, tritt wieder die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Allerdings variieren die Bestimmungen von Land zu Land. Heute.at hat für Sie die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

" in Kraft. Allerdings variieren die Bestimmungen von Land zu Land. "Heute.at" hat für Sie die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

Der Herbst ist da und obwohl das Thermomether in Wien am 1. November noch nette 15 Grad misst, könnte es jederzeit zu Schneien beginnen.  Bei Schnee, matsch und Eis dürfen Autofahrer nur mit Winterreifen unterwegs sein.

Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Schneekettenmissbrauch

Sind die Straßenverhältnisse besonders grauslich, müssen alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert werden. Aber Achtung! Erlaubt ist das nur dann, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Dies müssen Sie bei Winterreifen beachten:

 

Österreich: An allen vier Rädern müssen Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter montiert sein. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – davon raten die Technikexperten des Clubs jedoch aufgrund des sich gefährlich ändernden Fahrverhaltens ab.
Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind.
Seit 2013 müssen auch Micro-Cars mit Winterreifen ausgestattet sein. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.


So sind die Regeln in unseren Nachbarländern:

 

Slowenien: Die Nutzung von Winterreifen gilt erst ab 15. November (bis 15. März) – bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Auch Sommerreifen dürfen, in Kombination mit Schneeketten, verwendet werden. Die maximale Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Für im Winter genutzte Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern. Spikes sind in Slowenien nicht erlaubt.
Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik: Hier gilt eine situative Winterreifenpflicht. In Tschechien sind Winterreifen bei Temperaturen unter vier Grad auf jeden Fall erforderlich. In Deutschland ist außerdem vorgeschrieben, dass Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein muss. Schneeketten sind in der Slowakei und in der Tschechischen Republik nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in allen drei Ländern verboten.
Schweiz: Eine generelle Pflicht, Winterreifen zu nutzen, existiert nicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindern bzw. in einen Unfall verwickelt sein, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen. Schneeketten sind verpflichtend anzubringen, wenn in der jeweiligen Region entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Diese müssen dann zumindest auf zwei Reifen angebracht werden. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen mit Ausnahme der beiden Tunnel San Bernardino und St. Gotthard.
Italien und Ungarn: Auch in diesen Ländern gibt es keine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen. Entsprechende Beschilderung kann jedoch die kurzfristige Nutzung von Winterreifen vorgeben. Eine Ausnahme ist das Aostatal im Nordwesten Italiens: Hier müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden. Schneeketten sind grundsätzlich in beiden Ländern erlaubt (Maximalgeschwindigkeit 50 km/h). In Italien dürfen von 15. November bis 15. März auch Spikereifen für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen verwendet werden.