Life

Ab heute Aus für Beauty- OPs für unter 16-Jährige

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Am Dienstag soll das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, im Ministerrat beschlossen werden. Dem Vernehmen nach sind die bisher kolportierten Eckpunkte fix: Schönheits-OPs sind künftig bis 16 Jahren verboten, außerdem dürfen entsprechende Eingriffe nicht mehr beworben werden und es wird klar gestellt, dass nur noch einschlägig ausgebildetes Personal tätig sein darf.

Die Details: In Zukunft sollen Jugendliche besonders geschützt werden. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten.

Strenge Altersbeschränkungen

Bei 16-bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist, die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patient vorliegt sowie eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten wurde.

Durch das neue Gesetz soll es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt sein, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind.

Bezeichnung "Beauty-Doc" wird verboten

Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, sollen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze wie "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden und anführen dürfen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.

Das Gesetz enthält dem Vernehmen nach gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch sogenannte "Vorher-Nachher"-Bilder soll verboten sein.

Bei Verstößen gegen das Gesetz könnten in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig werden, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.