Wien

Ab Mitternacht neue Corona-Regeln für Teenager in Wien

Ab Mitternacht müssen 12- bis 15-Jährige etwa beim Eintritt in Freizeiteinrichtungen einen 2,5G-Nachweis erbringen. Der Ninja-Pass hat ausgedient.

Louis Kraft
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Jugendliche am Karlsplatz in Wien in der Nacht auf Samstag, 5. Juni 2021. Im Rahmen von Feiern kam es zu Ausschreitungen im Wiener Resselpar
Jugendliche am Karlsplatz in Wien in der Nacht auf Samstag, 5. Juni 2021. Im Rahmen von Feiern kam es zu Ausschreitungen im Wiener Resselpar
CHRISTOPHER GLANZL / APA / picturedesk.com

Bereits am Mittwoch kündigte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) die weitere Verschärfung der Corona-Regeln in Wien an. Nachdem für über 16-Jährige bereits seit 8. November die 2G-Regel (genesen, geimpft) gilt, sind nun die Wiener Jugendllichen dran, wir haben berichtet. Unsicher war gestern noch, wann die neue Verordnung in Kraft tritt, jetzt ist das geklärt: Ab Mitternacht gilt für Jugendliche die 2,5G-Regel.

Die Wiener Landesverordnung, die die neue Regel verhängt, wurde heute vom Wiener Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) unterzeichnet. Vor dem Hintergrund der rapid steigenden Infektionszahlen in Österreich seien auch in Wien einige Anpassungen der Corona-Bestimmungen notwendig. Und erneut ist diese in Wien schärfer als im Rest Österreichs.

2,5G gilt für Jugend in Gastro, Freizeiteinrichtungen und beim Frisör

Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (d.h. bis zur Vollendung der 9. Schulstufe) brauchen nun beim Besuch von öffentlichen Freizeiteinrichtungen, körpernahen Dienstleistungen oder der Gastronomie einen 2,5G-Nachweis. Die Antigen-Tests sind nicht mehr gültig, nur noch PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) erlauben den Eintritt. Für diese schulpflichtige Altersgruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem Ninja-Pass gültig. Wollen 12- bis 15-Jährige eine Großveranstaltung über 500 Personen besuchen, dann gilt auch für sie ausschließlich ein 2G-Nachweis.

Für Kinder unter 12 Jahren ändert sich nichts. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, sechs bis Elfjährige können vollständig beklebte Ninja-Pass wie gewohnt nutzen. Bei sechs- bis Elfjährigen gilt also 3G (Antigen 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden).

Punschstand als "Gastro": Auch hier gilt nun 2G

Die Verordnung bringt zudem weitere Neuerungen für Gastronomiestände, wie etwa Punschstände oder Würstelstände bei Konsum vor Ort: Die Stände werden der Gastronomie gleichgestellt und erfordern ab Mitternacht ebenfalls einen 2G-Nachweis. Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test (48 Stunden) werden für eine Übergangsfrist bis 6. Dezember (analog zu den Bundesbestimmungen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Ausgenommen davon sind die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen – hier gilt in Wien, dass nur vollständig Immunisierte und Genesene Zutritt haben. In Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss nun zweimal statt einmal pro Woche ein PCR-Screening für das gesamte Personal vorgenommen werden.

Ludwig fordert vom Bund rasche Info-Kampagne für den 3. Stich

Landeshauptmann und Bürgermeister Ludwig betonte abermals die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. "Wir werden jetzt nicht lockerlassen und werden alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wir wollen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenhalten, auch wenn es mit strengeren Regeln und Aufwand verbunden ist". Er verwies auf die österreichweit rasant steigenden Zahlen – mit 11.975 neu registrierte Coronavirus-Fällen innerhalb der letzten 24 Stunden wurde heute erneut ein neuer Höchstwert seit Beginn der Pandemie erreicht. "Wien wird weiterhin den Weg der Sicherheit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung beschreiten", betonte der Stadtchef. Oberste Priorität habe die Gesundheit der Menschen. Wenn nötig werde er auch noch konsequentere Maßnahmen in Wien umsetzen. Einen Lockdown will er auf jeden Fall verhindern, wie Ludwig gestern betonte.

Zudem forderte Ludwig, dass seitens der Bundesregierung schnelle und konsequente Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gesetzt werden. "Es ist Zeit zu handeln, nicht weiterhin zuzuwarten. Wir müssen agieren und dürfen nicht reagieren." Dazu zähle insbesondere auch eine breitangelegte bundesweite Informationskampagne für den 3. Stich. Denn es müsse allen klar sein, dass bei weiterem Zuwarten in letzter Konsequenz auch drastische Verschärfungen nicht mehr auszuschließen seien.

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