Wien

Abgeschobene Tina fühlt "Trauer, Wut und Angst"

In einem emotionalen Interview mit der ZiB 2 sprach das Mädchen, das mit ihrer Mutter und Schwester abgeschoben wurde, über die Lage der Familie. 

Clemens Pilz
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Die ZiB 2 erreichte Tina in Georgien.
Die ZiB 2 erreichte Tina in Georgien.
Screenshot/ORF Tvthek

Alle Proteste von Freunden, Lehrern, Politikern und Aktivisten hatten nichts genützt: In der Nacht auf Donnerstag wurde die 12-jährige Tina mit ihrer jüngeren Schwester und ihrer Mutter nach Georgien abgeschoben. Obwohl die Schülerin in Österreich geboren und aufgewachsen ist und das Heimatland ihrer Eltern zum großen Teil nur aus Erzählungen kennt, hat das Innenministerium kein humanitäres Bleiberecht gewährt. Gegenüber dem ORF bekräftigte die 12-Jährige in einem Video-Interview jetzt, dass sie Österreich als ihre Heimat betrachte.

Die Abschiebung, der ein stundenlanges Patt zwischen Polizei und Aktivisten vorangegangen war, habe sie mit Trauer, Wut und Angst erfüllt, so das Mädchen. Nach wie vor mache sie sich aber Hoffnungen, demnächst nach Österreich zurückkehren zu dürfen: "Ich habe das Gefühl, dass alles gut werden wird, aber vielleicht in etwas längerer Zeit."

Bei Großeltern untergekommen

Besonders stolz sei sie auf die Unterstützung durch ihre Freunde, so Tina, die mit ihrer Mutter und Schwester jetzt bei den Großeltern in Georgien untergekommen ist. Gesundheitlich gehe es ihr gut, "ansonsten aber nicht so gut". Die Integration im Herkunftsland ihrer Familie könnte schwierig werden, da sie Georgisch zwar sprechen, nicht aber schreiben oder lesen könne.

Nehammer weist Kritik zurück

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wies unterdessen in der gleichen Sendung Kritik am Vorgehen des Innenministeriums zurück. Er dürfe und wolle als Innenminister die Entscheidung eines Höchstgerichtes nicht "overrulen". Auch Europarechtsexperte Walter Obwexer stellte bei einem gemeinsamen Auftritt klar, dass Nehammer die Abschiebung nicht verhindern hätte können. Der Anwalt der Familie sieht das allerdings anders und widerspricht, die Behörde hätte humanitäres Bleibrecht gewähren können – mehr dazu hier.