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Abzocke bei Altbau-Wohnungen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die Aufschläge der Vermieter zum Mietzins sind enorm. Das zeigt die Inserate-Auswertung der Wiener Arbeiterkammer von 200 Wiener Altbauwohnungen. AK-Präsident Rudi Kaske ist für eine umfassende Mietrechtsreform.

(AK) von 200 Altbau-Mietwohnungen zeigt: Unbefristete Altbau-Mietwohnungen sind um rund ein Fünftel teurer als erlaubt. Bei befristeten Mietverhältnissen schlagen die Vermieter über 60 Prozent mehr auf den Hauptmietzins drauf als sie dürften. "Es ist unfassbar, wie die Vermieter den Mietern ins Börsel greifen", sagt AK Präsident Rudi Kaske. "Das ist eine reine Abzocke!"

Derzeit beträgt der gesetzliche Richtwert in Wien 5,39 Euro pro Quadratmeter. Die AK hat aufgrund der in den Inseraten genannten Ausstattungsmerkmale (etwa, ob es einen Lift gibt, welches Stockwerk oder etwaiger Erstbezug nach einer Sanierung) die zulässigen Ab- und Zuschläge berücksichtigt sowie einen durchschnittlichen Lagezuschlag auf Basis der Lagezuschlagskarte der Stadt Wien (MA 25) berechnet. Für befristete Wohnungen wurde noch der gesetzlich vorgesehene Abschlag von 25 Prozent abgezogen. Auf dieser Basis wurde dann ein durchschnittlicher zulässiger Hauptmietzins ermittelt.

Unbefristet: Was die Vermieter draufschlagen - was die Mieter zu viel zahlen (für eine Durchschnitts-Altbauwohnung von 72 Quadratmeter) - im Schnitt 18 Prozent unrechtmäßiger Aufschlag!

Befristet: Was die Vermieter draufschlagen - was die Mieter zu viel zahlen (für eine Durchschnitts-Altbauwohnung von 71 Quadratmeter) - im Schnitt 62 Prozent unrechtmäßiger Aufschlag!

Ein Arbeitnehmer schufftet im Schnitt mehr als drei Wochen im Jahr nur für das, was der Vermieter zu viel draufschlägt, schildert Kaske.

Mietrechtsreform gefordert

"Jetzt sind die Mieter und Wohnungssuchenden dran, sie müssen endlich entlastet werden. Das Mietrecht muss einfacher und transparenter werden. Ich erwarte mir von der Regierung, dass ein Vorschlag bis spätestens Juli am Tisch liegt", fordert AK Präsident Rudi Kaske.

 

Mieten senken: Bei den privaten Altbau-Mietwohnungen muss es klare Mietobergrenzen durch eine Verbesserung des Richtwertsystems geben. Dafür ist ein gesetzlicher Katalog von zulässigen Zu- und Abschlägen nötig, inklusive einem Deckel der Gesamtzuschläge bei 20 Prozent des Richtwerts.
Weg mit den Befristungen: Befristete Mietverhältnisse müssen abgeschafft werden, außer bei Eigenbedarf des Vermieters, etwa für seine Kinder oder Enkel.
Betriebskosten senken: Grunderwerbsteuer und Versicherung müssen aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen werden - das muss der Vermieter zahlen.
Maklergebühren für Mieter streichen: Diese sollen die VermieterInnen zahlen - so wie jetzt in Deutschland.
Klare Erhaltungsregeln für Vermieter: Es muss für die Wohnungsausstattung (wie Elektroleitungen oder Sanitäranlagen) klare Erhaltungsregeln für die VermieterInnen geben, nicht nur für die Heiztherme.

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