Auch wenn für einige der 24. Dezember ein freier Tag sein mag, ist der dennoch ein Werktag. Da Weihnachten heuer auf einen Dienstag fällt, heißt das, dass auch die Kurzparkzonen in Wien in Kraft sind. Wer also keinen Parkschein ausfüllt, bekommt vom Christkind womöglich einen Strafzettel per Post geschickt. Der ÖAMTC erinnert ebenso an die Gültigkeit von Anrainerparkplätzen in den meisten Bezirken.
Da der 24. Dezember heuer auf einen Werktag fällt, ist das Parken auf öffentlichen Parkflächen grundsätzlich wie gewohnt nur mit Parkscheinen erlaubt. Laut den Verkehrsexperten des ÖAMTC bleibt die Regelung somit auch an diesem Tag, trotz der festlichen Vorbereitungen für Weihnachten, bestehen. Es gilt daher, die üblichen Bestimmungen für Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Spitäler und Anrainerparkplätze zu beachten, da diese ebenfalls weiterhin zur Anwendung kommen. Wer also an diesem Tag mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich vorab über die geltenden Parkvorschriften informieren, um unnötige Strafzettel zu vermeiden und stressfrei durch die Stadt zu kommen.
In den folgenden Bezirken gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen auch noch Anrainerparkplätze, auf die zu achten ist:
➤Innere Stadt
➤Leopoldstadt
➤Landstraße
➤Wieden
➤Mariahilf
➤Neubau
➤Josefstadt
➤Alsergrund
➤Donaustadt
➤Meidling
➤Rudolfsheim-Fünfhaus
➤Mariahilf
➤Hietzing
➤Penzing
➤Rudolfsheim-Fünfhaus
➤Ottakring
➤Hernals
➤Währing
➤Döbling
➤Brigittenau
Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche ausschließlich von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Parkausweis genutzt werden. Auch Motorrädern und Mopeds dürfen diese nicht ohne Genehmigung verwenden!
Die ÖAMTC-Expert:innen empfehlen, in den genannten Bezirken genauestens aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird.