Österreich

Achtung: Jetzt wandern Frösche und Rehe

Als die Tiere den Wald verließen, lauerten viele Gefahren. Gerade sind in Wien die Amphibien unterwegs, andernorts werden die Rehe aktiv.

Heute Redaktion
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    In Wien wandern im Frühjahr die Kröten! Die MA 22 bittet um Rücksichtnahme auf wandernde Amphibien.
    In Wien wandern im Frühjahr die Kröten! Die MA 22 bittet um Rücksichtnahme auf wandernde Amphibien.
    (Bild: MA 22/Margit Peter)

    Jetzt wo es auch über Nacht keinen Frost mehr gibt, beginnt die Krötenwanderung. Amphibien wie Erdkröten sind unterwegs zu ihren Laichgewässern.

    In Wien führen diese Wege leider auch über Straßen, auf denen es dann vor allem in der Dämmerung zu - für die Tiere - fatalen Unfällen kommen kann. Die MA 22 (Umweltschutzabteilung) warnt nun und bittet um Rücksichtnahme auf die Tiere. Alle in Wien vorkommenden Amphibienarten (Kröten, Frösche, Molche, Feuersalamander) stehen unter strengem Naturschutz.

    Hier wird gewandert

    In Bereichen, die mit einer grünumrandeten "Krötentafel" gekennzeichnet sind, gilt es, besonder vorsichtig zu sein. Die Hauptwanderstrecken sind im 2., 14., 17. und 21. Bezirk. In der Aspernallee im Prater, der Senderstraße beim Bisamberg und der Exelbergstraße beim Schottenhof gibt es eigene "Krötentunnel", um kleinen Tieren das sichere Unterqueren der Straße zu ermöglichen.

    Rehe auch aktiv

    In ländlicheren Gegenden, beispielsweise in Niederösterreich, werden jetzt zu Frühlingsbeginn die Rehe vermehrt aktiv. Die Gefahr von Wildunfällen steigt an. Vor allem in der Dämmerungszeit sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit an die Gefahr anpassen.

    Schon ein 20 Kilo schwerer Rehbock prallt auf ein 50 km/h schnelles Auto mit einer Aufprallwucht von einer halben Tonne auf.

    Wichtig ist nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch zur Seite. Dazu rät der ÖAMTC. Taucht ein Wildtier auf, sollte man so vorgehen: Sofort Geschwindigkeit reduzieren, abblenden und hupen.

    Ist der Unfall erst einmal passiert, muss die Unfallstelle mit einem Pannendreieck gesichert und die Polizei gerufen werden. Auch der zuständige Jäger muss davon erfahren - selbst dann, wenn das Wildtier weitergelaufen ist. Verletzte Tiere darf man nicht berühren oder mitnehmen, sonst droht eine Strafe wegen Eingriffs in fremdes Jagdrecht. (red)