Coronavirus

E-Impfpass kommt, aber du musst ihn ausdrucken (!)

Thomas Szekeres, Chef der Ärztekammer, analysiert die Öffnungsschritte. Eine Aussage zum elektronischen Impfpass sorgt für Gelächter. 

Heute Redaktion
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Elektronischer Impfpass, allerdings soll man ihn ausdrucken.
Elektronischer Impfpass, allerdings soll man ihn ausdrucken.
GEORG HOCHMUTH / APA / Dwi Anoraganingrum / Action Press / picturedesk.com ("Heute"-Montage)

Vor einigen Wochen hatte Szekeres gefordert, alles zuzusperren. So hätte man laut seinen Ansichten eine lange Phase des sicheren Aufmachens gewährleisten können.

"Auslastung der Spitäler im Auge behalten"

Die Öffnungen am 19. Mai sollten "vorsichtig" erfolgen. Das Wichtigste dabei: "Immer die Auslastung der Spitäler im Auge behalten", sagt der Ärztekammer-Chef im "Ö1-Morgenjournal".

Eine zentrale Maßnahme in dieser Pandemie sei das Impfen. Auch der Grüne Pass macht nach seiner Meinung nach viel Sinn. "Er muss aber so gestaltet sein, dass er nicht nur in Österreich, sondern europaweit, besser noch weltweit gilt."

Digitalisierung im Jahr 2021.....

Beim elektronischen Impfpass könne die Bestätigung ausgedruckt werden, so der Ärztekammer-Chef. Diese Aussage sorgte in sozialen Netzwerken für Gelächter. "Digitalisierung auf österreichisch eben. Man müsse eigentlich laut lachen", schreibt etwa Franz Schellhorn auf Twitter.

Auch weitere User machen sich lustig: "Geht es auch wenn ich das Fax mitnehme und vor Ort ausdrucke?", fragt ein Nutzer. "Aller Anfang ist analog", schreibt "Puls24"-Chefredakteur Stefan Kaltenbrunner.

Während der Tourismus auf den Grünen Pass drängt, warnen Experten vor Husch-Pfusch. "Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen gemeinsam mit Experten erstellt werden. Es gehe darum, welche Tests werden akzeptiert. Bei Genesenen muss darauf geachtet werden, ob dieser geschützt ist vor Infektion oder nicht", erklärte Szekeres weiter .

PCR-Test auf 48 und Schnelltest auf 24 Stunden reduzieren

Die Impfung sei der Goldstandard. Bei PCR Tests fordert der Ärztekammer-Chef, dass dieser nur 48 Stunden statt 72 gelten und Schnelltest auf 24 Stunden statt 48 reduziert werden sollten. "Es handelt sich um eine Momentaufnahme, wo sich die Situation relativ schnell ändern kann."

Auch bei Genesenen sollten Ärzte feststellen, ob er ansteckend ist oder nicht. Bei der Erstimpfung gebe es schon ca. drei Wochen danach einen hohen Schutz vor einer schweren Erkrankung. Die Gefahr sich anzustecken und infektiös zu sein, bleibt aber bestehen. Hier müsse man den vollen Impfschutz abwarten.

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