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Ärztin droht Strafe wegen falscher Masken-Befreiungen

Die deutsche Ärztin Monika J. stellte für 5 Euro Zeugnisse aus, die von der Maskenpflicht entbinden sollten. Jetzt sucht sie einen Anwalt.

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Mit diesem Bild wehrten sich die "Corona-Rebellen" im Juli unter anderem gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Mit diesem Bild wehrten sich die "Corona-Rebellen" im Juli unter anderem gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Screenshot Facebook

Der Mund-Nasen-Schutz ist zum sichtbarsten Mittel im Kampf gegen die Corona-Pandemie geworden – und führt immer wieder zu Diskussionen, weil einige Schutzmasken für nutzlos oder die Tragepflicht für übertrieben halten. Um der Maskenpflicht zu entgehen, besorgten sich etwa Mitglieder der Telegram-Gruppe "Corona-Rebellen" Zeugnisse einer deutschen Ärztin. Sie verschickte diese für fünf Euro, ohne vorher gesundheitliche Abklärungen getroffen zu haben.

Auf die Möglichkeit zur Entbindung der Maskenpflicht aufmerksam gemacht haben die "Corona-Rebellen" Mitte Juli über Telegram. Nun droht der Ärztin offenbar Ungemach, wie im Chat zu lesen ist: "Usere Ärztin Monika J., von welcher viele von euch Atteste bezüglich Maskenbefreiung erhalten haben, benötigt Hilfe", steht in der Gruppe. Auch der volle Name der Ärztin wird genannt.

Anwalt und Spenden gesucht

Die Corona-Rebellen suchen einen Anwalt, der sich mit Paragraf 278 der deutschen Strafgesetzbuches auskennt. "Bitte teilt diesen Aufruf schnellstmöglich, denn es ist dringend", heißt es weiter. Auch Spenden für den bevorstehenden Rechtsstreit werden gesammelt.

Der entsprechende Paragraf besagt, dass Ärzte, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden können.

Staatsanwaltschaft bestätigt Verfahren

Zuständig für die Praxis von J. ist die Staatsanwaltschaft Mannheim. Diese sagt auf Anfrage: "Aufgrund einer Mitteilung der Betriebsärztekammer wurde gegen eine Ärztin, welche ihre Praxis in unserem Zuständigkeitsbereich hat, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet."

Der Erste Staatsanwalt Marc Schreiner präzisiert: "Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird geprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass möglicherweise wissentlich unrichtige Atteste zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgestellt wurden." Das Ermittlungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, es gelte die Unschuldsvermutung.

Fall in Österreich

Einen ähnlichen Fall gibt es auch in Österreich. Peer Eifler ist Allgemeinmediziner aus Bad Aussee (Stmk.). Auf seiner Facebook-Seite wirbt er mit diesen Attests und wettert gegen die Corona-Maßnahmen. Um diese Befreiungs-Attests zu bekommen, muss man nur seine Anschrift und die Beschwerden an eine angegebe E-Mail-Adresse bekanntgeben. Kostenpunkt für dieses Attest: zehn Euro! Mehr dazu hier >>

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