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Agentur für Fahrgastrechte unterstützt Reisende

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte kümmert sich um die Anliegen von Reisenden, die via Flugzeug, Bus, Bahn oder Schiff reisen. Sie schreitet ein, wenn Beschwerden der Urlauber von den Verkehrsunternehmen abgeschmettert wurden.

Kernaufgabe der neuen Agentur ist die außergerichtliche Einigung bei Streit- und Beschwerdefällen, wenn zuvor keine Einigung - etwa über Entschädigungszahlungen für einen verspäteten Flug - zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden erzielt werden konnte. Die Reisenden werden kostenlos unterstützt.

Wann Entschädigungen berechtigt sind

Die EU-Fahrgastverordnung regelt, wann eine Beschwerde zulässig ist. Bahn- und Schiffsreisende dürfen ab einer Stunde Verspätung eine Entschädigungszahlung verlangen, Busreisende ab zwei Stunden und Fluggäste ab drei Stunden.

Geld darf auch zurückgefordert werden, wenn das Reiseunternehmen gewisse Leistungen wie Erfrischungen, Mahlzeiten, durch die Verspätung verursachte Übernachtungen, das Informieren von Angehörigen per Mail oder Telefon oder Hilfe für Behinderte unterlässt.

Agentur rechnet mit 3.000 Fällen

Angesiedelt ist das Kompetenzzentrum bei der Schienen-Control-GmbH, es werden wohl 3.000 Beschwerdefälle pro Jahr zu klären sein. Die Kosten tragen laut Ö1-"Mittagsjournal" zu 40 Prozent die Transportunternehmen, zu 60 Prozent der Bund.

Umgesetzt wurde die Beschwerdestelle auf Druck der EU-Kommission, die Österreich für das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle bereits geklagt hatte.