Wirtschaft

Steirer klagten Airline -  jetzt muss KLM doch zahlen

Die Fluglinie KLM wollte einem Ehepaar nicht die Kosten für einen annullierten Flug zurückzahlen. Die Arbeiterkammer Steiermark klagte.

Andre Wilding
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Die KLM zahlte nach der Klage die Flugkosten zurück.
Die KLM zahlte nach der Klage die Flugkosten zurück.
istock/ Symbolbild

Nach der coronabedingten Annullierung von Flügen ist die niederländische Fluglinie KLM mehr als säumig beim Zurückzahlen der Kosten. Trotz mehrmaliger Intervention und einem hohen Maß an Geduld bewegte erst eine Klage die Fluglinie zur Rückerstattung. Weitere Klagen, auch bei anderen Fluglinien, folgen.

Ein Ehepaar aus der Steiermark hatte direkt bei der KLM einen Flug von Graz nach Amsterdam und retour für Anfang April gebucht. Aufgrund der Corona-Pandemie annullierte die Airline den Flug. Zwei Monate versuchten die Steirer selbst, die 687 Euro für die beiden Flugtickets zurückzuerhalten – chancenlos. Anfang Juni wandten sie sich an den AK-Konsumentenschutz.

"Wir haben sofort an die KLM geschrieben, bekamen aber auch nur Standardantworten", schildert Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Ende Juli reichte die AK schließlich Klage auf Rückzahlung der Flugkosten ein. "Nach Klagseinbringung teilte die Airline mit, dass sie zahlen werde. Mitte August war das Geld da", so die Konsumentenschützerin: "Unsere Gerichtskosten zahlten sie aber nicht. Diese klagen wir nun ein." Zudem laufen gegen KLM weitere vier Klagen auf Rückzahlung der Flugkosten.

Klagen gegen mehrere Fluglinie

Die KLM ist aber nicht die einzige Fluglinie, die zurzeit geklagt wird: "Wir bereiten Klagen unter anderem gegen die Lufthansa, Ryanair, Eurowings, Emirates oder Turkish Airlines vor", sagt Schrittwieser. Sie alle haben Flüge annulliert und zahlen nun die Ticketkosten nicht zurück.

Ein weiteres Problem zeigt sich, wenn Reisende ihre Flüge nicht direkt bei den Fluglinien, sondern über Plattformen gebucht haben: In diesem Fall werden die Konsumentinnen und Konsumenten oft mit ihrem Anliegen zwischen Plattform und Airline hin- und hergeschickt. Schrittwieser stellt klar: "Es ist immer die Fluglinie zur Zahlung verpflichtet."

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