Sobald Sie Anspruch auf eine Eigenpension haben, können Sie sich die Abfertigung neu auszahlen lassen. Sie können die Abfertigung aber auch an eine betriebliche Altersvorsorgekasse oder eine Pensionszusatzversicherung überweisen. Wird die Abfertigung ausgezahlt, wird der Betrag mit 6 Prozent besteuert. Erfolgt eine Rentenzahlung, so ist diese steuerfrei.
Innerhalb von 3 Monaten ab Pensionsantritt müssen Sie die Abfertigungskasse von Ihrer Wahl informieren. Tun Sie das nicht, wird die Abfertigung nach Ablauf der Frist automatisch ausgezahlt.
Mehr Infos unter AK Sozialrecht: Telefonnummer 057171-22000