Niederösterreich
AK: Auszahlung der Abfertigung bei Antritt der Pension
Leser Martin H. fragt: "Ich habe mit 15 zu arbeiten begonnen, kann mit 62 Jahren in Pension gehen. Kann ich mir die Abfertigung neu auszahlen lassen?"
Sobald Sie Anspruch auf eine Eigenpension haben, können Sie sich die Abfertigung neu auszahlen lassen. Sie können die Abfertigung aber auch an eine betriebliche Altersvorsorgekasse oder eine Pensionszusatzversicherung überweisen. Wird die Abfertigung ausgezahlt, wird der Betrag mit 6 Prozent besteuert. Erfolgt eine Rentenzahlung, so ist diese steuerfrei.
Kasse informieren
Innerhalb von 3 Monaten ab Pensionsantritt müssen Sie die Abfertigungskasse von Ihrer Wahl informieren. Tun Sie das nicht, wird die Abfertigung nach Ablauf der Frist automatisch ausgezahlt.
Mehr Infos unter AK Sozialrecht: Telefonnummer 057171-22000