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Dürfen Betriebe Mitarbeitern Impf-Prämien zahlen?

Manche Unternehmen setzen auf Anreize und Prämien, um ihre Mitarbeiter zur Impfung zu bewegen. Rechtlich ist das in Ordnung.

Leo Stempfl
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Anstatt für eine Impfung zu zahlen, wird man in manchen Betrieben dafür bezahlt
Anstatt für eine Impfung zu zahlen, wird man in manchen Betrieben dafür bezahlt
VOISIN / Phanie / picturedesk.com

Reißen sich viele noch um ihre erste Corona-Impfung und warten schon sehnlichst darauf, steht man in machen Betrieben vor einem neuen Problem. Was tun, wenn sich ein Mitarbeiter nicht impfen lassen will? Für andere Kollegen stellt dieser zweifelsohne ein größeres Gesundheitsrisiko dar als geimpfte Personen. Noch dazu, wenn in naher Zukunft die Maßnahmen fallen sollen.

Einige Unternehmen setzen deswegen auf Anreize für ihre Mitarbeiter. Wer sich impfen lässt, darf sich dann etwa über eine Sonderzahlung freuen. Bei der Arbeiterkammer gehen in letzter Zeit vermehrt dahingehende Anfragen ein. Wie solche Prämien-Systeme arbeitsrechtlich zu beurteilen sind, erklärt AK-Jurist Philipp Brokes auf Ö1 im Journal um Acht.

Rechtlich unbedenklich

"Klingt schräg – rechtlich würde ich keinen Paragrafen kennen, der eine solche Maßnahme verbieten würde." Auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz würde es nicht entgegenstehen, wenn ein Mitarbeiter, der sich nicht impfen lässt, keine Prämie erhält. "Es ist deshalb keine Diskriminierung, weil nur bestimmte Merkmale nach dem Gleichbehandlungsgesetz besonders geschützt sind im Arbeitsverhältnis."

Als Beispiele nennt Brokes die Herkunft, die sexuelle Orientierung oder die Religion. Der Impfstatus selbst fällt auch nicht unter den Punkt der Weltanschauung. Sogar die Kündigung eines Mitarbeiters sei deswegen rechtlich in Ordnung. "Die Regel wird das nicht sein", aber natürlich kann es zu solchen Fällen kommen.

Das Fazit: Menschlich verwerflich, rechtlich würden diese Kündigungen jedoch standhalten, urteilt der Arbeitsrechtler.

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