Mythos oder Wahrheit? Leserin Stefanie R. fragt: „Ich habe bereits einen Dienstvertrag unterschrieben, Arbeitsbeginn wäre August. Jetzt habe ich ein besseres Angebot bekommen. Kann ich noch absagen?"
"Das kann möglich sein. Das Stichwort lautet ,Probezeit'. Haben Sie mit dem Unternehmen eine solche vereinbart oder ist sie im Kollektivvertrag festgelegt? Dann können Sie das Dienstverhältnis nicht nur währenddessen, sondern auch vor Arbeitsbeginn auflösen. Und zwar jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen. Übrigens: Ihnen steht in der Probezeit das vereinbarte Entgelt und die Urlaubsersatzleistung bis zum Zeitpunkt der Lösung zu. Dauern darf die Probezeit maximal einen Monat und kann nicht verlängert werden", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
„Haben Sie Fragen zum Thema Probezeit? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000.