Leserin Christine S. fragt: "Immer öfter steigen die Temperaturen im Sommer auf über 30 Grad. Gibt es in Österreich ab einer bestimmten Temperatur einen Anspruch, hitzefrei zu bekommen?"
"Nein, es gibt keine Temperaturgrenze, ab der man die Arbeit niederlegen darf. Seit dem 1.1.2026 gilt jedoch die neue Hitzeschutz-Verordnung. Betriebe mit Arbeitsplätzen im Freien sind verpflichtet, konkrete Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz auszuarbeiten (= Hitzeschutzplan), z.B. die Beschattung mit Sonnensegeln oder Zelten, die Verlagerung von Arbeiten in kühlere Tageszeiten, geplante Erholungszeiten in kühlerer Umgebung", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad muss der Hitzeschutzplan umgesetzt werden. Auch in Innenräumen muss der Arbeitgeber grundsätzlich für erträgliche Bedingungen sorgen."
"Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeitsrechtsberatung unter der Tel.: 057171-22000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.