Wohnrechts-Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Norbert K. fragt: "In meiner Betriebskostenabrechnung ist die Reparatur der Eingangstür angeführt. Deshalb habe ich eine Nachzahlung. Ist das wirklich korrekt?"
"Immer wieder werden Reparaturen am Gebäude den Mietern weiterverrechnet, manchmal auch unter dem Posten ,Sonstiges'. Allerdings sind Kosten, die für die Erhaltung und Sanierung des Gebäudes anfallen, Sache des Vermieters bzw. der Vermieterin. Dazu gehört auch eine Aufzugsreparatur. Zu den Betriebskosten zählen jene Kosten, die für das Betreiben des Gebäudes anfallen, also z. B. Gebühren für Wasser, Müllentsorgung, Kanal oder Rauchfangkehren", heißt es seitens der Arbeiterkammer Niederösterreich.
"Haben Sie Ihre Abrechnung bekommen und möchten sichergehen, dass alles korrekt abgerechnet wurde? Unsere Wohnrechtsexperten helfen Ihnen kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
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