Leser Oliver W. fragt: "Meine Arthrose in den Knien hat sich leider verschlechtert, sodass ich meinen gebuchten Wanderurlaub in Südtirol nicht antreten kann. Zahlt meine Reiseversicherung die Stornokosten?"
"Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Checken Sie vor Abschluss unbedingt die Bedingungen und Ausschließungsgründe Ihrer Reiseversicherung. Sie springt nur bei den vertraglich vereinbarten Gründen ein. Ob dieser Fall gedeckt ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Oftmals decken Versicherungen bereits bestehende Krankheiten nicht, sofern sich diese verschlechtern", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Und weiter: "Eine weit verbreitete Fehlannahme ist auch, dass man Pauschalreisen kostenlos absagen kann. Das geht nur in Ausnahmefällen, z.B. bei unmittelbar drohenden Gefahren am Urlaubsort. Andernfalls gelten die vereinbarten Stornokonditionen."
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Infos: AK Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000
Dieser Artikel basiert auf einer Kooperation zwischen "Heute" und der AK Niederösterreich.