Die Arbeiterkammer Burgenland hat am Montag den von Grünen und der AUGE/UG (Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen) erhobenen Vorwurf der Wahlmanipulation zurückgewiesen. "Alle vom Wahlbüro gesetzten Schritte entsprechen der Wahlordnung", teilte die AK in einer Aussendung mit. Dass man eine Wahlkarte einer dritten Person zur Weiterleitung mitgebe, sei zulässig.
Die Arbeiterkammer Burgenland hat am Montag den von Grünen und der AUGE/UG (Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen) erhobenen Vorwurf der Wahlmanipulation zurückgewiesen. "Alle vom Wahlbüro gesetzten Schritte entsprechen der Wahlordnung", teilte die AK in einer Aussendung mit. Dass man eine Wahlkarte einer dritten Person zur Weiterleitung mitgebe, sei zulässig.
"Die von (AUGE/UG-Kammerrat Anton, Anm.) Hedenig und (Michel, Anm.) Reimon getätigten Vorwürfe einer Verletzung des Datenschutzes und einer Manipulation entbehren jeder Grundlage", erklärte Wahlleiter Uwe Bauer. Sowohl im Arbeiterkammer-Gesetz als auch in der AK-Wahlordnung sei geregelt, dass die Wählerliste den wahlwerbenden Gruppen zum Zweck der Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen sei. Möglichkeit zur Einsicht in die Wählerliste habe darüber hinaus jeder Wahlberechtigte.
Die Zusendung der Karten durch das Wahlbüro habe nach Abschluss der Wählerliste bis spätestens eine Woche vor dem ersten Wahltag per Post zu erfolgen. Die zeitgerechte Zustellung der Briefwahlunterlagen sei "alles andere als eine Manipulation", sondern eine Maßnahme, die es den Briefwählern erleichtere, ihr Wahlrecht auszuüben.
Bezüglich der Übermittlung einer Wahlkarte schreibe die Wahlordnung nur vor, dass ein Poststempel angebracht sein muss, so Bauer. Ein Stimmberechtigter könne seine Wahlkarte auch etwa durch seine Eltern zur Post bringen lassen: "Dass ich mich eines Boten bediene, das ist völlig unproblematisch." Grundsätzlich könne man das Wahlkuvert jedem mitgeben. "Wir nehmen nur Wahlkarten entgegen, die unversehrt und verschlossen sind", erläuterte Bauer.
Wiener Urnengang endet um 24.00 Uhr
Am Montag endet die Arbeiterkammer-Wahl in Wien. Wahlschluss ist um 24.00 Uhr. Daher wird auch erst gegen Mitternacht das vorläufige Endergebnis veröffentlicht werden. Zwölf Listen kämpften um die Stimmen der rund 680.000 wahlberechtigten Arbeitnehmer. Für die rote Gewerkschaftsfraktion FSG mit AK-Chef Rudolf Kaske ging es um die Verteidigung der absoluten Mehrheit in der Bundeshauptstadt.