Das Wiener Magistrat zwangsgendert akademische Titel weiblicher NR-Kandidatinnen. Der Bund hält das für ungesetzlich, aber "sie machen es halt so".
Die Genderdebatte hält jetzt auch Einzug in die Nationalratswahl. Wie die "Presse" berichtete besteht große Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern bei der Frage nach der korrekten Schreibweise akademischer Titel weiblicher Kandidatinnen.
Wien ist anders
Ausgangspunkt der Diskussion ist die Ansicht des Wiener MA 62, dass Titel weiblicher Kandidatinnen zwangsgegendert gehören, also das auch dann gegendert wird, wenn die betroffenen Personen das selbst nicht wollen.
Die Magistratsabteilung beruft sich dabei auf die Nationalratsordnung. Diese besagt, dass weibliche Funktionäre, welche Funktionen nach ebendiesem Gesetz erfüllen, auch die weiblichen Bezeichnungen der jeweiligen Funktionen anführen können, jedoch nicht müssen.
Die MA 62 interpretiert den Text der Nationalratsordnung einigermaßen kreativ und erweitert den Anwendungsbereich auch schon auf bloße Kandidatinnen deren Titel jetzt ohne Ausnahme zwangsgegendert werden, obwohl das Gesetz selbst dies nicht ausführlich beinhaltet.
Innenministerium ortet "nicht korrektes" Verhalten
Von Seiten des Innenministers heißt es dazu, dass man sich der Tatsache bewusst sei, dass die Landesbehörden mitunter zu anderen Auslegungen der Gesetzestexte kommen würden. Im vorliegenden Fall sieht das Innenministerium allerdings ein "nicht korrektes" Verhalten der Wiener Behörden, aber: "Sie machen es halt so" gab ein Sprecher des Innenministerium gegenüber der "Presse" an.
Konsequenzen wurden vom Innenministerium nicht angekündigt. Wählerinnen und Wählern steht es übrigens frei ob sie bei der Vergabe von Vorzugsstimmen die gegenderte oder nicht gegenderte Version von Titeln benutzen, oder ob sie diese gleich ganz weglassen wollen. (mat)