Österreich

Alko-Geisterfahrer wegen Mordversuchs angeklagt

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Die alkoholisierte Geisterfahrt forderte insgesamt fünf Verletzte.
(Symbolbild) Die alkoholisierte Geisterfahrt forderte insgesamt fünf Verletzte.
Bild: iStock

Ein in Kärnten lebender Ungar fuhr im vergangenen September mit drei Promille auf der Südautobahn gegen die Fahrtrichtung. Er wollte sich so umbringen, so die Anklage.

Ein 56-jähriger Ungar, der im Drautal lebt, ist am 9. September in Unterschütt bei Villach mit 3 Promille Alkohol im Blut in der falschen Fahrtrichtung auf die Südautobahn aufgefahren.

Es kam zu einem Frontalzusammenstoß zunächst mit einem Auto, in dem zwei Frauen saßen, dann gegen mit einem Wohnwagen-Gespann. Dabei wurden neben dem Alkolenker vier weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Eine Frau liegt immer noch im Spital.

"Sechsfacher Mordversuch"

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen den 56-Jährigen, der sich seit September in Untersuchungshaft befindet, nun Anklage wegen sechsfachen versuchten Mordes erhoben. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Unfalllenker in selbstmörderischer Absicht handelte. Gegenüber der Polizei hatte er in der ersten Einvernahme davon gesprochen, dass er sich das Leben nehmen wollte, berichtet "ORF Kärnten".

Sein Strafverteidiger Andreas Nowak sagte gegenüber "orf.at" vor dem Prozess, dass dies nicht richtig sei. "Bei seiner ersten Einvernahme ist er unter starken Schmerzmitteln gestanden und hatte auch noch einen massiven Restalkohol", so der Verteidiger. Es sei ihm bewusst geworden, was er mit dieser – noch dazu falschen – Aussage angerichtet habe.

"Relativ langsam unterwegs"

Der Ungar soll laut Anklage seit längerer Zeit ein Alkoholproblem haben. Beziehungsprobleme und eine schwere Krankheit seiner Lebensgefährtin würden zudem für die Selbstmordabsicht sprechen, so die Begründung der Staatsanwaltschaft.

Doch der Verteidiger hält dagegen, dass der 56-Jährige während der gesamten Zeit im Auto angeschnallt und mit 50 km/h relativ langsam unterwegs gewesen ist. Das spreche für "eine klassische Alkofahrt" und damit fahrlässige Körperverletzung. Sein Mandant habe niemals die Absicht gehabt, jemanden zu töten.

Am 22. Jänner müssen acht Laienrichter in einem Geschworenenprozess entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist.

(hos)