Österreich

Alkolenkerin kann nicht blasen – 2.000 Euro Strafe

Heute Redaktion
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Planquadrat in Salzburg. (Symbolfoto)
Planquadrat in Salzburg. (Symbolfoto)
Bild: picturedesk.com

Schon der Vortest ergab 2 Promille. Als die Polizei die Alkolenkerin dann ans geeichte Testgerät bat, wurde es skurril. Nach zwölf Versuchen schaffte die Frau noch immer kein Ergebnis.

Autofahrer, die bei einer Polizeikontrolle den Alkomattest grundlos verweigern, machen sich strafbar – und das kostet. Was viele nicht wissen: Die Behörden gehen dann automatisch vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus. Wie der ÖAMTC informiert, droht dann eine Geldstrafe von mindestens 1.600 bis maximal 5.900 Euro.

Eine bittere Erfahrung, um die eine Niederländerin wohl niemand beneiden wird. Die Frau hat jetzt Beschwerde gegen die Strafe vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg eingelegt, wie die "Kronen Zeitung" berichtet.

Zwölf Fehlversuche

Die Frau war am 16. Februar 2019 gegen 22 Uhr in Bad Gastein offenbar stark alkoholisiert in eine Verkehrskontrolle geraten. Der Vortest zeigt satte 2 Promille. Weil dessen Ergebnisse für eine Strafe nicht reichen, wurde die Urlauberin an den geeichten Alkomaten gebeten. Dort wurde es skurril.

Sie schaffte es nicht, so in das Gerät zu blasen, dass ein Messergebnis zustande kam. Insgesamt zwölf Versuche gaben ihr die Beamten, ehe ihnen nach fast 20 Minuten der Geduldsfaden riss. Sie brummten der Frau eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 2.850 Euro wegen Verweigerung des Alkotests auf und nahmen ihr den Führerschein ab.

Gericht mildert Strafe

Den Vorwurf der Verweigerung will die Niederländerin aber nicht auf sich sitzen lassen, immerhin geht es um viel Geld. Sie habe es ja versucht, sei aber während der ganzen Kontrolle "hypernervös" gewesen, argumentiert die laut "Kronen Zeitung" einschlägig Vorbestrafte in ihrer Beschwerde. Zudem habe sie auch ohne die Strafe bereits einen Schuldenberg abzuarbeiten.

Zumindest letzteres Argument ließ das Gericht offenbar gelten. Dem Bericht nach wurde die Strafhöhe auf 2.000 Euro reduziert. (rcp)