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All-In-Verträge & Co: Mehr Rechte für Arbeitnehmer

Heute Redaktion
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Zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmer soll die am Dienstag im Ministerrat eingebrachte Novelle des Arbeitsvertragsrechtsänderungsgesetzes bringen. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Transparenz bei All-In Verträgen, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Dienstag.

Zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmer soll die am Dienstag im Ministerrat eingebrachte Novelle des Arbeitsvertragsrechtsänderungsgesetzes bringen. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Transparenz bei All-In Verträgen“, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Dienstag.

All-in-Verträge

In Österreich sind bereits rund 20 Prozent aller Arbeitsverträge All-In-Verträge, mit denen von Normalarbeit bis zu Mehr- und Überstunden alles abgegolten wird. Die Neuregelung wird ab 2016 Transparenz in jährlich 300.000 neue Dienstverträge bringen.

Es habe sich gezeigt, dass All-In-Verträge, die ursprünglich nur für Manager konzipiert waren, auch bei Niedrigverdienern angewandt werden. Lediglich ein Siebtel der Verträge entfällt auf Manager. Durch All-In-Verträge wurde sogar in einigen Fällen auf indirekte Weise der Kollektivvertrag ausgehebelt – und Arbeitnehmer wurden– auf die Gesamtarbeitszeit gerechnet – unter Kollektivvertrag bezahlt. 

Grundlohn wird angezeigt

In Zukunft muss der Grundlohn im Arbeitsvertrag angeführt werden, um über die Normalarbeitszeit (z.B.40 Stunden) hinausgehende Pauschalabgeltungen für alle anderen Mehrleistungen sichtbar zu machen, erläutert Hundstorfer. Das „Rund-um die Uhr“-zur Verfügung stehen, werde eingedämmt und Arbeitnehmer sollen ein verstärktes Bewusstsein für ihre geleistete Arbeit bekommen.

Konkurrenzklauseln nur noch ab 3.200

Auch Konkurrenzklauseln sind längst nicht mehr nur in Spitzenpositionen üblich (45 Prozent), sondern sogar bei niedrigen Einkommen, hier beklagt immerhin jeder vierte Arbeitnehmer diese Einschränkung. Das soll nun der Vergangenheit angehören:

Konkurrenzklauseln darf es künftig nur mehr für Arbeitnehmern mit einem Monatsentgelt über 3.200 Euro geben. Eine Konkurrenzklausel muss vereinbart sein und darf so wie bisher maximal ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirken. Auch die Höchststrafe wird nun mit sechs Netto-Monatsentgelten begrenzt. Zuvor hat es diesbezüglich keine Regelung gegeben.

Ausbildung

Finanziert der Arbeitgeber die Ausbildung eines Arbeitnehmers, dann darf er die Ausbildungskosten zurückverlangen, wenn diese innerhalb von fünf Jahren kündigt. "Diese Frist wird nun auf vier Jahre verkürzt. Außerdem wird die rückforderbare Summe von Monat zu Monat niedriger", so Hundstorfer.

Anspruch auf schriftliche Lohnabrechnung

Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf Übermittlung einer schriftlichen Lohnabrechnung sowie auf Aushändigung einer Kopie zur Anmeldung zur Sozialversicherung.

Informationsrecht für Teilzeitkräfte

Auch das Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte kommt. Plant ein Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es diese Stelle auch seinen Teilzeitbeschäftigten anzubieten, um auch innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können. Immerhin suchen 120.000 Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitbeschäftigung. „Damit wollen wir für jene, die Vollzeit arbeiten wollen, auch die Möglichkeit innerhalb des Betriebs schaffen“, so Hundstorfer.

Höchstarbeitszeit

Ab kommendem Jahr ist die Ausdehnung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden bei aktiver Reisezeit sowie auf zehn Stunden für über 16-jährige Lehrlinge möglich.