Politik
Alle geschlossenen Moscheen wieder offen
Die Arabische Kultusgemeinde berief gegen die Moscheen-Schließung. Das Verwaltungsgericht Wien gab ihr Recht.
Das Verwaltungsgericht Wien fügt der Bundesregierung eine Schlappe zu: Der Berufung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" wurde am Freitag stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Wien ist eine untere Instanz des Verwaltungsgerichtshofes, des Höchstgerichtes.
Damit erhält die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiter betreiben, meldete der "Kurier". In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern kann ab sofort ganz legal das Freitagsgebet stattfinden.
Die Bundesregierung hatte Anfang Juni die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde mit sechs Moscheen bekanntgegeben. Als Grund hierfür wurden unter anderem salafistische Äußerungen von Vertretern einer der Moscheeneinrichtung genannt.
Probleme bleiben
Die Arabische Kultusgemeinde steckt aber weiterhin in Schwierigkeiten. Die Salafismus-Vorwürfe des österreichischen Kultusamtes bleiben nach wie vor aufrecht. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Außerdem soll ein Imam ein Kind beim Koran-Unterricht geschlagen haben. Auch dieser Vorfall wird noch untersucht.
(red)