Politik

Alle Unis erhalten Studiengebühren-Ersatz

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Reuters

Das Wissenschaftsministerium ersetzt nun doch allen Universitäten die im Wintersemester 2012/13 nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) entgangenen Studiengebühren.

 

Insgesamt bekommen die Universitäten rund 19 Millionen Euro aus Ministeriumsmitteln, so Töchterle. Die konkreten Summen pro Uni werden auf Basis der durch die Refundierung entstandenen Kosten und den tatsächlichen Entfall der Studienbeiträge erhoben.

Technisch funktioniert die Refundierung über eine Änderung der Leistungsvereinbarungen mit allen Unis. Da einfach ein Ersatz der Gebühren rechtlich nicht möglich sei, ergänze man die Leistungsvereinbarungen um insgesamt 17 Mio. Euro. Dieser Betrag entspreche dem den Unis entgangenen Betrag durch die nicht erhaltenen Studiengebühren. Dazu erhalten jene acht Unis, die Gebühren eingehoben haben und den Studenten nun zurückzahlen müssen, rund 1,5 Mio. Euro für die ihnen dadurch entstandenen administrativen Kosten.

Universitäten und ÖH zufrieden

"Mit Genugtuung" registriert die Universitätenkonferenz (uniko) die Ankündigung des Ministers: "Wir begrüßen es, dass sich der Bundesminister nunmehr den Argumenten der uniko angeschlossen hat", betonte uniko-Vizepräsident Gerald Bast in einer Aussendung.

Erfreut über den Kurswechsel Töcherles zeigte sich auch die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). "Wir begrüßen, dass der Minister, wie von uniko und ÖH gefordert, allen Universitäten die entfallenen Gebühren sowie die Verwaltungskosten ersetzen wird. Jetzt muss nur noch allen Universitäten genau der Betrag zurückgezahlt werden, der ihnen entgangen ist", so ÖH-Generalsekretärin Viktoria Spielmann (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS).

Die Vorgeschichte

Im Wintersemester 2012/13 haben acht der 21 Universitäten - die Universität Wien, die Uni Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität (WU), die Uni Graz, die Technische Uni (TU) Graz, die Uni Linz, die Veterinärmedizinische Universität und das Mozarteum Salzburg - auf Aufforderung von Töchterle Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten in der Höhe von 363,36 Euro eingehoben. Diese Vorgehensweise hatte der VfGH im Juli als verfassungswidrig eingestuft.

Die acht Unis kündigten darauf an, die Gebühren an die Studenten zurückzuzahlen, Töchterle versprach ihnen Ersatz in Höhe von insgesamt rund zwölf Mio. Euro. Die Universitätenkonferenz (uniko) wiederum wollte eine Refundierung auch für die restlichen 13 Unis. Verfassungsexperten rieten ebenfalls vor einer Ungleichbehandlung ab.