Wien

Alter Adeliger kippt Wodka auf Parkplatz, fährt Frau um

Ein Unfall in Wien-Penzing hatte am Montag am Wiener Landl ein Nachspiel: Ein Wiener (72) hatte mit 1,4 Promille eine Passantin niedergefahren.

Christian Tomsits
Der angeklagte entstammt einem uralten Adelsgeschlecht.
Der angeklagte entstammt einem uralten Adelsgeschlecht.
Heute

Trotz seiner adligen Abstammung interessierte sich ein Wiener (72) allerhöchstens für Flaschenetikette, wie ein folgenschwerer Autounfall vom 9. März in Wien-Penzing vermuten lässt: Auf einem ampelgesicherten Zebrastreifen wurde eine Fußgängerin abgeräumt, die bei Grün über die Straße gegangen war. Der Autolenker hatte sie und sein Rotlicht nicht gesehen – aus Gründen.

Aus Semmeln wurde eine Flasche Wodka

"Ich war auf dem Weg nach Hause und blieb beim Billa stehen – eigentlich nur, um Semmeln mitzunehmen. Doch dann habe ich eine Flasche Wodka gekauft und noch am Parkplatz getrunken", so der der 72-jährige Wiener am Montag am Landl. "Ich Trottel konnte damit nicht warten, bis ich zu Hause bin", jammerte er vor Gericht, will einen Viertelliter oder mehr gekippt haben.

Nur 200 Meter vom Supermarkt-Parkplatz entfernt, brauste er bei Rot über die Kreuzung und krachte in eine Passantin. "Ich sah das Auto nicht, hörte nur einen lauten Schrei. Dann spürte ich den Aufprall an der Hüfte und lag rücklings auf der Straße", erinnerte sich das Unfallopfer.

"Ich trinke nur diesen blöden Wodka"

Die Wienerin wurde ausgerechnet am Tag vor ihrem Geburtstag schwer am Knie und Oberschenkel verletzt und konnte drei Monate nicht richtig gehen und litt unter furchtbaren Schmerzen. Laut der Polizei hatte der Lenker 1,4 Promille Alkohol im Blut. Doch Alkoholiker wollte der Pensionist keiner sein: "Ich trinke nur diesen blöden Wodka und zwar ordentlich."

Bedingte Haftstrafe für Angeklagten

Hinters Steuer, das versprach er hoch und heilig, will er sich nie wieder setzen. "Es tut mir sehr leid", bedauerte der Angeklagte und bekannte sich schuldig. Das Urteil: 7 Monate bedingte Haft, plus eine Geldstrafe von 3.000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dem Opfer wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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