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Am 4. März wählen die Kardinäle neuen Papst

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:01

Frühestens am 15. und spätestens am 20. Tag nach dem Tod eines Papstes müssen die Kardinäle zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten. Dieses Prozedere tritt auch mit dem Abend des 28. Februar 2013 ein, wenn der Rücktritt von Benedikt XVI. gültig wird.

Frühestens am 15. und spätestens am 20. Tag nach dem Tod eines Papstes - der Rücktritt wird genau wie ein Tod behandelt  - müssen die Kardinäle zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten. Dieses Prozedere tritt auch mit dem Abend des 28. Februar 2013 ein, wenn der gültig wird.

Zum Konklave werden die Kardinäle vom Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Angelo Sodano, einberufen. An der am Montag beginnenden Wahl dürfen jedoch nur die derzeit 118 Purpurträger teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vatikan-Sprecher Pater Federico Lombardi zeigte sich zuversichtlich, dass bis Ostern ein neuer Papst gewählt werde. Das Konklave für die Wahl des neuen Papstes werde am 4. März stattfinden. Benedikt werde keine Rolle im Konklave spielen. Auch in der Zeit, in dem der Stuhl Petri vakant sein werde, soll der Papst keine Funktion ausüben. "Die apostolische Verfassung sieht keine Rolle für einen Papst vor, der zurücktritt", kommentierte Lombardi.

Wahl dauert im Schnitt 3 Tage

Der Begriff Konklave stammt aus dem klassischen Latein und bedeutet "verschlossener Raum". Denn während des Wahlvorgangs sind die Kardinäle von der Außenwelt abgeschlossen.

Vor der anstehenden Wahl des 266. Papstes der Kirchengeschichte gab es insgesamt neun Konklaven. Sie dauerten zwischen zwei und fünf Tagen, im Schnitt also etwas mehr als drei Tage.

 

 

Absolute Geheimhaltung

Wahlort und Stätte der Beratungen ist die Sixtinische Kapelle. Bei der Papst-Wahl 2005 waren die Kardinäle zum ersten Mal in der Geschichte des Konklaves  in Zimmern mit eigenem Bad in einem Gästehaus des Vatikan (Casa Marta) untergebracht. Davor schliefen sie in kargen Zellen in der Nähe der Sixtinischen Kapelle. Jeder Kontakt nach außen, die Benutzung von Aufnahme- und Übermittlungsgeräten oder von Zeitungen, Radios und Fernsehen, ist den Papstwählern untersagt. Zugelassen sind auch einige Helfer, darunter Ärzte, die, wie zuvor die Kardinäle, absolute Geheimhaltung schwören müssen.

Stimmzettel werden verbrannt

Zum Papst gewählt ist, wer zwei Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinigt. Frühere Wahlmodi, etwa per Akklamation oder durch die Bestimmung von Wahlmännern, hat Johannes Paul II. (1978-2005) in seiner Papstwahlverordnung von 1996 abgeschafft. Die Wahl erfolgt per Stimmzettel, die anschließend bis zu zwei Mal täglich samt Unterlagen verbrannt werden.

Schwarzer oder weißer Rauch

Traditionell wird dabei "schwarzer oder weißer Rauch" als Signal für die Öffentlichkeit erzeugt. Schwarzer Rauch zeigt an, dass noch kein Kandidat die erforderliche Mehrheit hat. Erscheint weißer Rauch und läuten die Glocken des Petersdoms, ist eine neuer Papst gewählt. Die Rauchsignale erfolgen zweimal täglich (mittags und abends).

Bleibt die Wahl nach drei Tagen ohne Ergebnis - vorgesehen sind, außer am Eröffnungstag, je zwei Wahlgänge vormittags und nachmittags -, wird eine eintägige Gebets- und Denkpause eingelegt. Es folgen drei weitere Abschnitte von jeweils sieben Urnengängen. Erst wenn auch diese erfolglos waren, können sich die Wähler auf einen Modus mit absoluter Mehrheit einigen.

"Habemus Papam"

Nach erfolgter Wahl fragt der Kardinaldekan den Gewählten, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich gibt. Darüber fertigt der Päpstliche Zeremoniar eine Urkunde aus. Danach teilt der Kardinal-Protodiakon den auf dem Petersplatz wartenden Menschen mit den Worten "Habemus Papam" (Wir haben einen Papst) die Wahl sowie den Namen des neuen Papstes mit. Dieser spendet dann seinen ersten Segen "urbi et orbi".

Bei der bisher letzten Wahl des Papstes, im April 2005, nahmen 115 Kardinäle unter 80 Jahren aus insgesamt 52 Ländern teil. Zwei weitere wahlberechtigte Kardinäle konnten wegen Krankheit nicht teilnehmen. 66 weitere Kardinäle waren nicht wahlberechtigt, da sie älter als 80 Jahre waren. Wer als Papst ausgewählt wird, muss nicht zwangsläufig einer der Wahlberechtigten sein, in der Regel kommt er aber aus diesem Kreis.

APA/red.

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