33.000 Passagiere betroffen

Am Montag streiken die Piloten – diese Flüge fallen aus

Aufgrund eines Pilotenstreiks muss die finnische Fluggesellschaft Finnair am Montag und Freitag rund 300 Flüge streichen. Auch Wien ist betroffen.
Jochen Dobnik
09.12.2024, 09:08
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Wer in der Adventszeit nach Finnland fliegen möchten, sollten sicherhaltshalber seine Reisepläne noch einmal genau prüfen. Aufgrund eines Pilotenstreiks muss die finnische Fluggesellschaft Finnair am morgigen Montag (9. Dezember) und am Freitag (13. Dezember) rund 300 Flüge streichen.

Besonders betroffen sind die Flüge zwischen Helsinki und den deutschen Flughäfen München, Hamburg, Frankfurt und Berlin. Auch Passagiere, die von und nach Wien reisen, müssen mit Störungen rechnen. Auch vor und nach den Streiktagen sind vereinzelte Flugausfälle zu erwarten, teilt die Airline mit.

Reisende werden gebeten, sich auf der Website von Finnair über den aktuellen Flugstatus zu informieren. Dort steht eine Liste der annullierten Flüge zur Verfügung.

Folgende Flüge der Finnair von/nach Wien sind vom Streik betroffen:

  • AY 1471 Helsinki - Wien (9. Dezember)
  • AY 1472 Wien - Helsinki (9. Dezember)
  • AY 1471 Helsinki - Wien (13. Dezember)
  • AY 1472 Wien - Helsinki (13. Dezember)

Nach Angaben von Finnair sind rund 33.000 Passagiere von den Flugausfällen betroffen. Die Airline versichert, dass die betroffenen Kunden per E-Mail oder SMS informiert werden. Alternative Flugoptionen sollen angeboten werden, jedoch kann die Bearbeitung aufgrund der hohen Zahl an Stornierungen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Passagiere, die mit den vorgeschlagenen Alternativen nicht einverstanden sind, können eine Erstattung des Ticketpreises beantragen. Wer sein Ticket über ein Reisebüro oder einen Drittanbieter gekauft hat, sollte sich direkt an diesen wenden, um Umbuchungen oder Rückerstattungen zu klären.

Reisende haben bei Flugausfällen oder Verspätungen grundsätzlich Anspruch auf Betreuung und Unterstützung. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelunterkunft mit Transfer. Diese Ansprüche können direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind mögliche Entschädigungszahlungen. Ob Fluggäste eine Entschädigung erhalten, hängt davon ab, ob der Streik als "außergewöhnlicher Umstand" gilt. Wenn der Streik von der Belegschaft der Airline selbst ausgeht, besteht grundsätzlich eine Chance auf Entschädigung. Wird der Streik jedoch von Dritten verursacht (z. B. durch Flughafenpersonal), gelten oft andere Regelungen.

{title && {title} } dob, {title && {title} } Akt. 09.12.2024, 09:19, 09.12.2024, 09:08
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