Oberösterreich

Amokläufer spricht – "Frau ist mir ins Messer gefallen"

Nach dem Amoklauf von Linz in der vergangenen Woche gibt es erste Details der Aussage des Täters. Er streitet weiter alles ab, sei betrunken gewesen.

Peter Reidinger
Bei der Meixnerkreuzung wurde der 41-Jährige festgenommen.
Bei der Meixnerkreuzung wurde der 41-Jährige festgenommen.
Matthias Lauber

Nun gibt es die ersten Informationen aus der Aussage des Täters. Der mutmaßliche Täter soll bereits am Tag  nach der Tat bei der Polizei eine erste Aussage gemacht haben. 

Er weist weiterhin, wie bereits berichtet, jede Schuld von sich. Er sei schwer betrunken gewesen. Ein Alkomattest nach dem Vorfall ergab aber nur 0,6 Promille.

Vor einer Woche hat der Iraker (41) ja seine Frau (42) mit einem Messer in den Bauch, den Rücken und in einen Arm gestochen und dann auf der Flucht auch noch zwei Polizisten mit einem Auto angefahren und schwerst verletzt.

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    Fotos der Amokfahrt des 41-Jährigen. Hier bei der Meixnerkreuzung wurde er schließlich aufgehalten.
    Fotos der Amokfahrt des 41-Jährigen. Hier bei der Meixnerkreuzung wurde er schließlich aufgehalten.
    Team fotokerschi.at

    Seine Rechtfertigung erstaunt: Die Frau habe er keinesfalls verletzten wollen, die Rumänin sei ihm "ins Messer gelaufen". Und das Auto, mit dem er zwei Polizisten niederfuhr, sei "ausgebrochen". Er habe also auch hier keinerlei Absicht gehabt, jemanden zu verletzen.

    Ermittlungen dauern noch an

    Und dem schwer verletzten Beamten habe er die Waffe nur deshalb weggenommen, weil er sich selbst später damit habe richten wollen, so die Aussage des Mannes.

    Ein Video zeigte den Mann kurz nachdem er die Beamten umgefahren hatte. Er ist mit dem Sturmgewehr in der Hand zu sehen, kapert einen VW.

    Die Ermittlungen werden noch länger dauern, so die Staatsanwaltschaft Linz laut ORFOÖ. Es sind noch Blutanalysen notwendig, Zeugen müssen einvernommen werden, es soll weitere Befragungen und Gutachten geben.

    Keine Abschiebung

    Dem Mann droht laut Staatsanwaltschaft jedenfalls eine Mordanklage. Eine wie zuletzt immer wieder geforderte Abschiebung des Irakers ist so gut wie unmöglich, auch eine Gefängnisstrafe würde er im Falle einer Verurteilung in Österreich absitzen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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      In diesem Wohnhaus in der Wiener Straße in Wien soll der Iraker seine rumänische Lebensgefährtin niedergestochen haben. Sie erlitt einen Rücken- und Bauchstich.
      In diesem Wohnhaus in der Wiener Straße in Wien soll der Iraker seine rumänische Lebensgefährtin niedergestochen haben. Sie erlitt einen Rücken- und Bauchstich.
      Matthias Lauber