Niederösterreich

Amoklauf mit 5 Opfern: Vier Jahre Haft für 19-Jährigen

Finale heute am Landesgericht Wr. Neustadt: Ein 19-Jähriger hatte im Mai im alkoholbedingten Blutrausch 5 Menschen verletzt, bekam jetzt sein Urteil.

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Prozess Amoklauf Baden
Prozess Amoklauf Baden
Lenger Thomas

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung in fünf Fällen musste ein 19-jähriger Österreicher heute am Landesgericht Wiener Neustadt die Rechnung zahlen.

Grundlos in Rage

Der in Tschechien geborene 19-Jährige war beim abendlichen Trinkgelage mit Freunden in einem Park in Baden ohne ersichtlichen Grund eifersüchtig geworden und völlig in Rage geraten. Mit einem Ringdolch rannte er tobend durch die Kurstadt, warf Fahrräder auf Autos, zertrümmerte eine Fensterscheibe, stach wahllos auf seine Freundin (16), drei Teenager-Freunde sowie einen Passanten (63) ein, verletzte sich dabei selbst und wurde festgenommen (Heute“ berichtete).

An seinen „Amoklauf“ bedingt durch Alkohol (2,3 Promille, Anm.) und Tabletten konnte er sich vor Gericht kaum mehr erinnern: „Wir haben gestritten und dann weiß ich erst wieder den Alkoholtest bei der Polizei“, so der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag am letzten Septembertag.

Opfer und Anwalt tot

Damals war für weitere Zeugen vertagt worden. Tragischer Hintergrund:  Zwei Opfer, die als Zeugen geladen waren, erschienen nicht vor Gericht. Denn ein Jugendlicher war am 9. September an einer Überdosis gestorben, ein zweiter Jugendlicher überlebte knapp, ist jetzt in stationärer Therapie im Bezirk Neunkirchen. 

Am Montag, 3. November, starb zudem völlig überraschend der Anwalt des 19-Jährigen, Wolfgang Blaschitz ("Heute" berichtete). Somit war kurz die Fortsetzung der Verhandlung in Gefahr, doch der 19-Jährige bekam einen Verfahrenshelfer - die Vorarbeit samt Entkräftung einer Tötungsabsicht hatte ohnedies schon der verschiedene Advokat geleistet.

4 Jahre Haft

Am heutigen Prozesstag sprachen noch Zeugen vor Gericht, ehe relativ bald ein Urteil fiel. Der junge Mann wurde anklagekonform zu vier Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).